MIETVERTRAG ÜBER EINE WOHNUNG Geschlossen am ______ in ______ zwischen: 1. ______ (Vor- und Nachname), persönliche Identifikationsnummer (JMBG) oder Passnummer ______, wohnhaft in ______, Straße ______ Nummer ______ (nachfolgend: Vermieter), und 2. ______ (Vor- und Nachname), persönliche Identifikationsnummer (JMBG) oder Passnummer ______, Staatsangehörigkeit ______, wohnhaft in ______ (nachfolgend: Mieter). § 1. Vertragsgegenstand (1) Der Vermieter ist Eigentümer der Wohnung in ______, Straße ______ Nummer ______, Stockwerk ______, Wohnungsnummer ______, mit einer Fläche von ______ m², eingetragen im Grundbuchauszug (list nepokretnosti) Nummer ______, Katastergemeinde ______ (nachfolgend: Wohnung). (2) Der Vermieter vermietet die Wohnung dem Mieter zu Wohnzwecken; der Mieter mietet die Wohnung und verpflichtet sich, die Miete zu zahlen. (3) Neben dem Mieter werden in der Wohnung wohnen: ______. (4) Die Wohnung wird mit den im Übergabeprotokoll aufgeführten Möbeln und der Ausstattung übergeben; das Protokoll unterzeichnen beide Parteien, es ist Bestandteil dieses Vertrags. § 2. Mietdauer (1) Der Vertrag wird geschlossen (Zutreffendes ankreuzen): a) befristet, vom ______ bis zum ______; b) unbefristet, ab dem ______. (2) Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der Frist. Nutzt der Mieter die Wohnung nach Ablauf der Frist weiter und widerspricht der Vermieter dem nicht, gilt ein neuer unbefristeter Vertrag zu denselben Bedingungen als geschlossen. § 3. Miete (1) Die monatliche Miete beträgt ______ € (in Worten: ______ Euro). (2) Der Mieter zahlt die Miete im Voraus, spätestens bis zum ______. Tag eines jeden Monats für den laufenden Monat, durch Überweisung auf das Konto des Vermieters Nummer ______ bei ______ oder in bar gegen schriftliche Quittung. (3) Ist der Mieter eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer, ist der Betrag nach Absatz 1 dieses Paragrafen ein Bruttobetrag, von dem der Mieter die Einkommensteuer des Vermieters nach dem Gesetz berechnet und abführt. (4) Auf nicht fristgerecht gezahlte Miete schuldet der Mieter die gesetzlichen Verzugszinsen. § 4. Kaution (1) Bei Vertragsunterzeichnung übergibt der Mieter dem Vermieter eine Kaution in Höhe von ______ € als Sicherheit für den Ersatz von Schäden an der Wohnung und der Ausstattung sowie für fällige, unbezahlte Verpflichtungen aus diesem Vertrag. (2) Die Kaution ist kein Draufgeld (kapara) und wird nicht auf die Miete angerechnet, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. (3) Der Vermieter zahlt die Kaution innerhalb von ______ Tagen nach der Rückgabe der Wohnung zurück, gemindert nur um nachgewiesene Schäden, die über die Veränderungen durch gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, und um fällige, unbezahlte Verpflichtungen, und begründet dies dem Mieter gegenüber schriftlich. § 5. Kosten der Nutzung der Wohnung (1) Während der Mietzeit trägt der Mieter die durch die Nutzung der Wohnung entstehenden Kosten: Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Internet und Fernsehen sowie die übrigen Kosten des Gebrauchs der Wohnung. (2) Die Grundsteuer und das Instandhaltungsentgelt für das Wohngebäude zahlt der Vermieter. (3) Die Zählerstände am Tag der Übergabe und am Tag der Rückgabe der Wohnung werden in das Übergabeprotokoll eingetragen. § 6. Instandhaltung und Reparaturen (1) Der Vermieter hält die Wohnung in einem zum Wohnen geeigneten Zustand und führt die notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten durch. (2) Kleinere Reparaturen, die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung verursacht werden, trägt der Mieter. (3) Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über jeden Schaden oder Mangel informieren, der eine Reparatur erfordert. (4) Behindern notwendige Reparaturen die Nutzung der Wohnung in erheblichem Maß und für längere Zeit, hat der Mieter nach dem Gesetz Anspruch auf eine anteilige Minderung der Miete oder auf Auflösung des Vertrags. § 7. Nutzung der Wohnung (1) Der Mieter nutzt die Wohnung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Mieters, gemäß diesem Vertrag und der Hausordnung des Wohngebäudes. (2) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters darf der Mieter nicht: a) die Wohnung oder einen Teil davon untervermieten oder an Touristen vermieten; b) Umbauten oder Bauarbeiten in der Wohnung vornehmen; c) die Nutzungsart der Wohnung ändern. (3) Der Vermieter darf die Wohnung zur Besichtigung oder für Reparaturen nur nach vorheriger Ankündigung und zu einer mit dem Mieter vereinbarten Zeit betreten, außer wenn dies zur Abwendung eines Schadens dringend ist. § 8. Meldungen und Steuern (1) Innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss übermittelt der Vermieter der für Steuern zuständigen Verwaltungsbehörde eine Ausfertigung des Vertrags und unterrichtet den Hausverwalter schriftlich über die Vermietung, gemäß dem Gesetz. (2) Der Mieter meldet seinen Wohnsitz bzw. Aufenthalt an der Anschrift der Wohnung innerhalb der gesetzlichen Fristen an; der Vermieter stellt ihm die für die Anmeldung erforderlichen Angaben und eine Ausfertigung des Vertrags zur Verfügung. (3) Der Vermieter erklärt die Mieteinnahmen und zahlt die Einkommensteuer gemäß dem Gesetz, es sei denn, der Mieter berechnet und zahlt die Steuer gemäß § 3 Absatz 3 dieses Vertrags. § 9. Kündigung und Auflösung (1) Einen unbefristeten Vertrag kann jede Partei schriftlich mit einer Kündigungsfrist von ______ kündigen; ist keine Kündigungsfrist eingetragen, beträgt sie drei Monate. (2) Ein befristeter Vertrag endet vor Ablauf der Frist durch Vereinbarung der Parteien oder aus gesetzlich bestimmten Gründen. Jede Partei kann ihn auch vor Ablauf der Frist mit einer Kündigungsfrist von ______ kündigen (nur ausfüllen, wenn die Parteien dies wünschen). (3) Der Vermieter kann den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter: a) die Miete für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine nicht zahlt; b) die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet; c) die Wohnung auch nach einer Abmahnung vertragswidrig nutzt oder vernachlässigt, sodass erheblicher Schaden droht. (4) Der Mieter kann den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn die Wohnung gesundheitsgefährdend ist, sowie in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen. (5) Die Kündigung erfolgt schriftlich, per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung; die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung. § 10. Rückgabe der Wohnung (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung, die Möbel und die Ausstattung in dem Zustand zurück, in dem er sie erhalten hat, unter Berücksichtigung der Veränderungen durch gewöhnlichen Gebrauch. (2) Die Übergabe erfolgt mit einem Protokoll, in das der Zustand der Wohnung und der Ausstattung, die Zählerstände und die Zahl der zurückgegebenen Schlüssel eingetragen werden. (3) Der Vermieter darf nicht eigenmächtig die Schlösser austauschen, Sachen des Mieters entfernen oder Anschlüsse sperren; eine Räumung erfolgt nur in dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren. § 11. Wechsel des Eigentümers Veräußert der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit, tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters, und das Mietverhältnis wird gemäß dem Gesetz fortgesetzt. § 12. Schlussbestimmungen (1) Für Verhältnisse, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, gilt das Gesetz über Schuldverhältnisse. (2) Der Vertrag wird schriftlich geschlossen, und die Unterschriften der Parteien werden von einem Notar oder einer anderen für Beglaubigungen zuständigen Stelle beglaubigt; ein nicht beglaubigter Vertrag ist nichtig. (3) Streitigkeiten aus diesem Vertrag versuchen die Parteien gütlich beizulegen; andernfalls ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. (4) Der Vertrag wird in ______ gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei ______ erhält. (5) Wird der Vertrag auch in einer anderen Sprache erstellt, ist bei Abweichungen der montenegrinische Text maßgebend. VERMIETER MIETER ______________________________ ______________________________