Ab dem 1. Juli 2026 beträgt das persönliche Invalidengeld (lična invalidnina) in Montenegro 342,69 Euro im Monat, die Pflege- und Hilfszulage (dodatak za njegu i pomoć) 100,54 Euro und die Leistung für Eltern oder Vormund eines Berechtigten 296,93 Euro. Das Ministerium für Sozialfürsorge passt die Beträge zweimal im Jahr an, am 1. Januar und am 1. Juli, und der Antrag geht an das Zentrum für Sozialarbeit am Wohnsitz. Ab dem 1. Dezember 2026 begutachtet ein neues Institut für einheitliche Invaliditätsbegutachtung, und wer schon eine dieser Leistungen bezieht, behält sie.
Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Voraussetzungen, Verfahren und die kommenden Änderungen.
Wie hoch sind die Leistungen ab 1. Juli 2026?
| Leistung | Ab 1. Januar 2026 | Ab 1. Juli 2026 |
| Persönliches Invalidengeld | 338,13 Euro | 342,69 Euro |
| Invalidengeld nach früheren Regeln, ohne Pflegezulage | 214,13 Euro | 217,02 Euro |
| Pflege- und Hilfszulage | 99,20 Euro | 100,54 Euro |
| Leistung für Eltern oder Vormund | 292,97 Euro | 296,93 Euro |
| Kinderzulage für ein Kind mit Invalidengeld | 86,46 Euro | 87,63 Euro |
| Kinderzulage für ein Kind mit Pflegezulage | 74,91 Euro | 75,92 Euro |
| Bestattungskosten eines Berechtigten | 496,13 Euro | 502,83 Euro |
- Die Beträge folgen den Lebenshaltungskosten und den Durchschnittslöhnen, und würde die Anpassung negativ ausfallen, bleiben sie gleich.
- Bisherige Berechtigte erhalten die neuen Beträge von Amts wegen, ohne neuen Bescheid.
Wer hat Anspruch auf Invalidengeld, wer auf die Pflegezulage?
- Das persönliche Invalidengeld erhält eine Person mit schwerer Behinderung, sofern sie die Pflege- und Hilfszulage weder nach diesem noch nach einem anderen Gesetz bezieht.
- Die Pflege- und Hilfszulage erhält eine Person, die wegen körperlicher, psychischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigungen oder gesundheitlicher Veränderungen Pflege und Hilfe einer anderen Person braucht.
- Die Zulage gibt es nicht, wenn dasselbe Recht nach einem anderen Gesetz besteht oder die Person Invalidengeld bezieht, daher werden beide Leistungen nicht gleichzeitig gezahlt.
- Berechtigte beider Leistungen haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung, wenn sie keinen anderen Versicherungsschutz haben.
- Für Berechtigte, die arbeiten oder studieren, sieht das Gesetz auch eine persönliche Assistenz im Alltag vor.
Wie stellt man den Antrag?
- Der Antrag geht an das Zentrum für Sozialarbeit am Wohnsitz.
- Eine sozialmedizinische Kommission stellt Behinderung und Pflegebedarf fest, und das Zentrum entscheidet auf Grundlage ihres Befunds und ihrer Stellungnahme.
- Gegen den Bescheid des Zentrums legt man Beschwerde beim Ministerium ein, doch die Beschwerde hält die Vollstreckung nicht auf.
- Eine Sonderkommission der Regierung prüft die Arbeit der sozialmedizinischen Kommissionen in Verfahren zur Pflegezulage, die ab 1. Januar 2025 begonnen haben, und bei Unregelmäßigkeiten wird der Bescheid aufgehoben.
Wer erhält die Leistung für Eltern oder Vormund?
- Ein Elternteil oder Vormund eines Invalidengeld-Berechtigten, für jeden Berechtigten gesondert.
- Ein Elternteil oder Vormund mit mindestens einem Invalidengeld-Berechtigten und einem oder mehreren Pflegezulage-Berechtigten.
- Ein Elternteil oder Vormund von zwei oder mehr Pflegezulage-Berechtigten.
- Die Leistung wird nur gezahlt, wenn der Berechtigte nicht in einer Einrichtung untergebracht ist.
Was ändert sich am 1. Dezember 2026?
- Das Institut für einheitliche Invaliditätsbegutachtung nimmt die Arbeit am 1. Dezember 2026 auf, weil ein Gesetz vom Juni 2026 den Start vom 1. Juli verschoben hat.
- Ab dann erhält das Invalidengeld, wer den Status einer Person mit Behinderung und die vierte Stufe des Unterstützungsbedarfs hat und mindestens 12 Stunden am Tag Hilfe einer anderen Person braucht.
- Die Pflege- und Hilfszulage erhält, wer die dritte Stufe des Unterstützungsbedarfs hat und sechs bis 12 Stunden am Tag Hilfe braucht.
- Vor diesem Tag begonnene Verfahren enden nach den alten Regeln, und bisherige Berechtigte behalten ihre Rechte.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Invalidengeld 2026? Ab 1. Juli 2026 beträgt das persönliche Invalidengeld 342,69 Euro im Monat, ab 1. Januar waren es 338,13 Euro.
Wie hoch ist die Pflege- und Hilfszulage? Ab 1. Juli 2026 beträgt die Pflege- und Hilfszulage 100,54 Euro im Monat.
Kann ich Invalidengeld und Pflegezulage zugleich bekommen? Nein, das Invalidengeld erhält nur, wer keine Pflege- und Hilfszulage bezieht, man bekommt also eine der beiden Leistungen.
Wie hoch ist die Leistung für pflegende Eltern? Die Leistung für Eltern oder Vormund beträgt 296,93 Euro im Monat je Berechtigtem, sofern der Berechtigte nicht in einer Einrichtung lebt.
Wo stellt man den Antrag? Beim Zentrum für Sozialarbeit am Wohnsitz, und eine sozialmedizinische Kommission begutachtet die Behinderung.
Was ändert sich am 1. Dezember 2026? Das Institut für einheitliche Invaliditätsbegutachtung begutachtet dann nach Stufe des Unterstützungsbedarfs, und bisherige Berechtigte behalten ihre Rechte.
Quellen
Die Beträge ab 1. Juli 2026 stammen aus dem Beschluss über die Anpassung der Leistungen des Sozial- und Kinderschutzes, Amtsblatt 119/2026, die Beträge ab 1. Januar 2026 aus dem in Ausgabe 13/2026 veröffentlichten Beschluss. Voraussetzungen, Kommission, Beschwerde und die Leistung für Eltern oder Vormund stammen aus dem Gesetz über den Sozial- und Kinderschutz (Artikel 32, 33, 34, 38, 39a, 74 und 80), die neuen Regeln nach Unterstützungsstufe aus den Änderungen dieses Gesetzes, Amtsblatt 122/2025. Der Arbeitsbeginn des Instituts am 1. Dezember 2026 stammt aus der Änderung des Gesetzes über die einheitliche Invaliditätsbegutachtung, Amtsblatt 92/2026. Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
