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Umzugskartons in einer neuen Wohnung mit Schlüsseln auf dem Tisch

Wohnsitz in Montenegro an- und ummelden 2026: die Achttagefrist, nötige Unterlagen, Abmeldung bei Auswanderung und 200 bis 1.000 Euro Bußgeld

Wie montenegrinische Staatsbürger einen Wohnsitz oder eine neue Adresse anmelden, welche Unterlagen für eine eigene und eine gemietete Wohnung nötig sind, wann die Polizei die Adresse vor Ort prüft, wie man einen Auslandsaufenthalt meldet und sich bei Auswanderung abmeldet und welches Bußgeld bei verspäteter Meldung droht.

RK

Rohat Kahraman— Rechtsanwalt, RoNa Legal

26. September 2026 · Auf rechtliche Richtigkeit geprüft

RoNa Legal →

In Montenegro muss ein Staatsbürger, der umzieht, den neuen Wohnsitz oder die neue Adresse binnen acht Tagen beim Innenministerium in der Gemeinde melden, in der er lebt. Zur Meldung gehören eine Erklärung, dass Sie sich an der Adresse niedergelassen haben, und ein Eigentumsnachweis, bei einer fremden Wohnung ein beglaubigter Mietvertrag. Die Anmeldung der neuen Adresse ist zugleich die Abmeldung der alten, und wer die Änderung nicht rechtzeitig meldet, zahlt 200 bis 1.000 Euro Bußgeld.

Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Unterlagen, die Adressprüfung, die Meldung eines Auslandsaufenthalts und die Abmeldung bei Auswanderung.

Wann und wo meldet man den Wohnsitz?

SituationFristWo
Umzug in eine andere Gemeindeacht Tage ab UmzugMinisterium in der Zuzugsgemeinde
Neue Adresse in derselben Gemeindeacht Tage ab ÄnderungMinisterium in der Wohnsitzgemeinde
Niederlassung in Montenegro ohne früheren Wohnsitzacht Tage ab NiederlassungMinisterium in der Gemeinde, in der Sie leben werden
Auslandsaufenthalt länger als 90 Tagedas Gesetz nennt keine eigene FristMinisterium oder montenegrinische Botschaft
Rückkehr aus dem Auslandacht Tage ab RückkehrMinisterium in der Wohnsitzgemeinde
  • Die Anmeldung einer neuen Adresse oder eines neuen Wohnsitzes ist zugleich die Abmeldung der bisherigen Adresse.
  • Für ein minderjähriges Kind meldet ein Elternteil oder der Vormund, und leben die Eltern getrennt, der Elternteil, dem das Kind anvertraut ist.

Welche Unterlagen braucht man?

  • Eine Erklärung auf dem vorgeschriebenen Formular, dass Sie sich am angegebenen Ort und an der angegebenen Adresse niedergelassen haben.
  • Einen Nachweis über Eigentum oder Miteigentum an Wohnung oder Haus oder eine andere Rechtsgrundlage für das Wohnen.
  • Für eine Wohnung im Eigentum einer anderen Person einen beglaubigten Mietvertrag mit dem Vermieter.
  • Bei der Adresse von Ehepartner, Lebensgefährten oder Eltern nutzt das Ministerium seine eigenen Register, und seit August 2026 gilt das auch für Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
  • Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument zur Identitätsprüfung.

Wie reicht man die Meldung ein, und was, wenn die Polizei prüft?

  • Die Meldung erfolgt persönlich oder elektronisch, unterschrieben mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur.
  • Das Ministerium prüft die Identität und stellt eine Meldebestätigung aus.
  • Zweifelt es an der Niederlassungserklärung, beantragt das Ministerium binnen acht Tagen eine Vor-Ort-Prüfung durch die Polizei, die ihren Bericht binnen 15 Tagen schickt.
  • Stellt sich heraus, dass Sie nicht an der gemeldeten Adresse wohnen, lehnt das Ministerium die Meldung per Bescheid ab.
  • Stellt sich das erst später heraus, meldet das Ministerium den Wohnsitz von Amts wegen per Bescheid ab, und die Beschwerde ist binnen 15 Tagen einzulegen.

Wie meldet man sich bei Auswanderung ab?

  • Ein Staatsbürger, der auswandert, um dauerhaft in einem anderen Staat zu leben, kann seinen Wohnsitz vor der Auswanderung beim Ministerium in der Wohnsitzgemeinde abmelden.
  • Über die Abmeldung wird eine Bestätigung ausgestellt.
  • Wer das vor der Auswanderung versäumt, kann sich binnen 15 Tagen nach der Niederlassung im anderen Staat über eine montenegrinische Botschaft oder ein Konsulat abmelden.
  • Ein Staatsbürger ohne gemeldeten Wohnsitz, der länger als drei Tage in einer fremden Wohnung oder länger als acht Tage in seiner eigenen bleibt, meldet den Aufenthalt binnen 24 Stunden nach Ankunft bei der Polizei.

Wie hoch ist das Bußgeld?

  • Wer Wohnsitz, neue Adresse, Auslandsaufenthalt oder Rückkehr nach Ablauf der Achttagefrist meldet, zahlt 200 bis 1.000 Euro.
  • Dasselbe Bußgeld gilt für Eltern, die ihr Kind nicht melden, und für Personen, die den Aufenthalt nicht binnen 24 Stunden melden.

Die Aktivierung des elektronischen Personalausweises und seiner Signatur erklärt unser Ratgeber zur eID-Karte, Preis und Gültigkeit des Ausweises unser Ratgeber zu Reisepass und Personalausweis. Miete, Kündigung und Kaution erklärt unser Ratgeber zur Wohnungsmiete, den Geburtsregisterauszug für ein Kind unser Ratgeber zum Geburtsregisterauszug. Angebote für einen Umzug innerhalb derselben Stadt finden sich auf Glatko.

Häufige Fragen

In welcher Frist meldet man einen Wohnsitzwechsel? Binnen acht Tagen nach dem Umzug, beim Innenministerium in der Zuzugsgemeinde.

Was braucht man für die Anmeldung in einer Mietwohnung? Die Niederlassungserklärung auf dem vorgeschriebenen Formular und einen beglaubigten Mietvertrag mit dem Eigentümer.

Kann man den Wohnsitz online anmelden? Ja, wenn Sie die Meldung mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterschreiben, etwa mit der qualifizierten Signatur des elektronischen Personalausweises.

Wie hoch ist das Bußgeld für eine verspätete Anmeldung? Das Bußgeld beträgt 200 bis 1.000 Euro für natürliche Personen.

Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe? Wer auswandert, um dauerhaft in einem anderen Staat zu leben, kann sich vor der Auswanderung oder binnen 15 Tagen über eine Botschaft abmelden.

Was gilt, wenn ich länger als 90 Tage ins Ausland gehe? Sie melden die Abreise beim Ministerium oder einer Botschaft, und die Rückkehr melden Sie binnen acht Tagen.

Quellen

Fristen, Anmeldung, Abmeldung, Aufenthaltsmeldung und Bußgelder stammen aus dem Gesetz über die Wohnsitz- und Aufenthaltsregister, Amtsblatt 46/2015 (Artikel 10 bis 15, 24 und 36), Niederlassungserklärung, Eigentumsnachweis, beglaubigter Mietvertrag, Vor-Ort-Prüfung und das Bußgeld von 200 bis 1.000 Euro aus den Änderungen dieses Gesetzes, Amtsblatt 3/2023. Die Regel für Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft stammt aus den Änderungen vom August 2026, Amtsblatt 119/2026. Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Für Ausländer, die sich in Montenegro aufhalten, gilt ein eigenes Gesetz. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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