Die Hauptstadt Podgorica bezuschusst 2026 die Nachmittagsbetreuung (produženi boravak) für Kinder der ersten bis dritten Klasse der Grundschule. Eltern erhalten 160 Euro pro Kind und Monat, wenn ihr gesamtes Monatseinkommen zwei durchschnittliche Nettolöhne des Vorjahres nicht übersteigt, also 2.024 Euro, und 130 Euro, wenn es höher ist. Für das dritte und jedes weitere Kind und für ein Kind mit Entwicklungsschwierigkeiten zahlt die Stadt 100% der Kosten. Anspruch haben berufstätige Eltern, laut öffentlicher Ausschreibung beide, wenn das Kind eine lizenzierte Betreuung besucht, und Anträge laufen bis 31. Dezember 2026.
Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Voraussetzungen, Unterlagen, Antrag, Auszahlung und das Ende des Anspruchs.
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Wer | Pro Kind und Monat |
| Gesamteinkommen bis zwei durchschnittliche Nettolöhne, 2.024 € | 160 € |
| Gesamteinkommen über 2.024 € | 130 € |
| Alleinerziehende, Elternteil mit Behinderung, der das Sorgerecht allein ausübt, arbeitsunfähige Person | 160 € |
| drittes und jedes weitere Kind, das gleichzeitig die Betreuung besucht | 100% der Kosten |
| Kind mit Entwicklungsschwierigkeiten | 100% der Kosten |
- Die Beträge sind netto, gelten pro Kind und für jeden Monat, in dem das Kind die Betreuung nutzt.
- Der durchschnittliche Nettolohn für 2025 betrug 1.012 Euro, die Grenze für 2026 liegt also bei 2.024 Euro Gesamteinkommen im Monat.
- Fehlt das Kind aus unvorhergesehenen Gründen mehr als einen halben Monat, wird der Zuschuss anteilig berechnet, mit einer Bestätigung der Einrichtung.
- Für das dritte Kind und ein Kind mit Schwierigkeiten zahlt die Stadt den vollen Preis, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wer hat Anspruch?
- Berufstätige Eltern, Vormünder oder Pflegeeltern von Kindern der ersten, zweiten und dritten Klasse; laut öffentlicher Ausschreibung müssen beide Eltern berufstätig sein.
- Anspruch haben auch ein arbeitsloser alleinerziehender Elternteil, ein Elternteil mit Behinderung, der das Sorgerecht allein ausübt, und eine arbeitsunfähige Person.
- Das Kind und ein Elternteil, Vormund oder Pflegeelternteil müssen ihren Wohnsitz in Podgorica haben.
- Anspruch haben auch berufstätige Ausländer mit genehmigtem befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt, Asylberechtigte und Ausländer mit subsidiärem Schutz.
- Die Betreuung braucht eine gültige Lizenz des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Innovation und eine Vereinbarung mit der Stadt für das jeweilige Schuljahr.
Wie stellt man den Antrag?
- Füllen Sie das Antragsformular aus: Namen der Eltern, Adresse, persönliche Nummer des Kindes (JMBG), Schule und Klasse, Name der Betreuung, Kontonummer und Telefon.
- Legen Sie einen Einkommensnachweis der Eltern bei, etwa Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Arbeitgeberbescheinigung, sowie eine Kopie der Kontodaten.
- Alleinerziehende, Eltern mit Behinderung und arbeitsunfähige Personen legen zusätzlich einen Nachweis über diesen Status bei.
- Reichen Sie den Antrag elektronisch, am Schalter oder per Post im verschlossenen Umschlag beim Sekretariat für Sozialfürsorge ein, Vuka Karadžića 16, Podgorica.
- Die Frist endet am 31. Dezember 2026, und Wohnsitznachweis und Bestätigung der Einrichtung holt das Sekretariat mit Ihrer Zustimmung selbst ein.
Auskunft gibt das Sekretariat unter 020/447-160 und sekretarijat.socijalno.staranje@podgorica.me.
Wann und wie kommt das Geld?
- Der Zuschuss geht auf das Konto des Elternteils, sobald er nachweist, dass er die Betreuung für den Vormonat bezahlt hat.
- Die Stadt schließt mit dem Empfänger einen Vertrag, sobald die Entscheidung über die Vergabe rechtskräftig ist.
- Die Kommission veröffentlicht am Ende jedes Monats die Liste der Empfänger, die im Vormonat Anspruch hatten.
- Gegen die Rangliste kann ein Elternteil binnen 8 Tagen Einspruch erheben, der Hauptadministrator entscheidet binnen 10 Tagen.
- Die Ausschreibung umfasst das laufende Kalenderjahr ohne August, die Entscheidung umfasst die Monate des Schuljahres und den Juli, wenn die Betreuung dann stattfindet.
Wann endet der Anspruch?
- Wenn das Kind die dritte Klasse der Grundschule abschließt.
- Wenn der Empfänger keinen Wohnsitz mehr in Podgorica hat.
- Wenn der Empfänger falsche Angaben macht oder den Anspruch missbraucht; dann endet der Vertrag, das Geld ist binnen 30 bis 120 Tagen zurückzuzahlen, und der Anspruch lebt nicht wieder auf.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss zur Nachmittagsbetreuung in Podgorica? Er beträgt 160 Euro pro Kind und Monat, wenn das Gesamteinkommen 2.024 Euro nicht übersteigt, sonst 130 Euro; für das dritte Kind und ein Kind mit Schwierigkeiten zahlt die Stadt 100%.
Müssen beide Eltern arbeiten? Ja, laut öffentlicher Ausschreibung müssen beide Eltern berufstätig sein, außer bei Alleinerziehenden, Eltern mit Behinderung, die das Sorgerecht allein ausüben, und arbeitsunfähigen Personen.
Bis wann laufen die Anträge für 2026? Anträge sind bis 31. Dezember 2026 möglich.
Wo reiche ich den Antrag ein? Elektronisch, am Schalter oder per Post beim Sekretariat für Sozialfürsorge, Vuka Karadžića 16, Podgorica.
Bekommen auch Ausländer den Zuschuss? Ja, berufstätige Ausländer mit genehmigtem befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt, Asylberechtigte und Ausländer mit subsidiärem Schutz haben Anspruch.
Wann wird das Geld gezahlt? Sobald der Elternteil die Zahlung für den Vormonat nachweist, überweist die Stadt den Zuschuss auf sein Konto.
Quellen
Beträge, Voraussetzungen, Auszahlung und Ende des Anspruchs regelt die Entscheidung über die Bezuschussung eines Teils der Kosten der Nachmittagsbetreuung, die die Stadtversammlung am 16. April 2026 beschlossen hat; Unterlagen, Antragsweg und Frist nennt die öffentliche Ausschreibung des Sekretariats für Sozialfürsorge vom 7. Mai 2026. Die Angaben wurden am 29. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
