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Füße eines Neugeborenen unter einer weißen Decke in der Geburtsklinik

Geburt in Montenegro anmelden 2026: Frist von drei Tagen, Name des Kindes spätestens nach 30 Tagen, im Ausland geborene Kinder und Bußgelder

Wer die Geburt eines Kindes anzeigt und bis wann, was gilt, wenn das Kind außerhalb der Geburtsklinik zur Welt kommt, wie Eltern Vor- und Nachnamen bestimmen, was bei Uneinigkeit passiert, wie ein im Ausland geborenes Kind und das Kind ausländischer Eltern in Montenegro eingetragen werden und welche Bußgelder bei versäumter Frist drohen.

RK

Rohat Kahraman— Rechtsanwalt, RoNa Legal

27. September 2026 · Auf rechtliche Richtigkeit geprüft

RoNa Legal →

In Montenegro wird die Geburt eines Kindes binnen drei Tagen nach der Geburt angezeigt, und kommt das Kind in einer Geburtsklinik zur Welt, schickt die Anzeige in der Regel elektronisch die Gesundheitseinrichtung selbst. Die Eltern bestimmen den Namen des Kindes einvernehmlich und melden ihn der zuständigen Amtsperson in derselben Frist von drei Tagen, aus berechtigten Gründen spätestens binnen 30 Tagen. Auch die Geburt eines montenegrinischen Staatsbürgers im Ausland wird in die Personenstandsregister in Montenegro eingetragen, auf Grundlage eines Auszugs des Konsulats oder einer ausländischen Behörde.

Dieser Ratgeber erklärt, wer die Geburt anzeigt, die Fristen, den Namen des Kindes, die Eintragung einer Geburt im Ausland und die Bußgelder.

Wer zeigt die Geburt an und bis wann?

Wo das Kind geboren wirdWer die Geburt anzeigtFrist
In einer Geburtsklinik oder anderen Gesundheitseinrichtungdie Gesundheitseinrichtung, in der Regel elektronischdrei Tage ab der Geburt
Außerhalb einer Gesundheitseinrichtungder Vater oder, wenn sie dazu in der Lage ist, die Mutter, mit ärztlicher Geburtsbescheinigungdrei Tage ab der Geburt
Außerhalb einer Gesundheitseinrichtung, die Eltern sind dazu nicht in der Lagedie Person, die entbunden hat oder bei der Geburt anwesend war, oder die Person, in deren Wohnung das Kind geboren wurdedrei Tage ab der Geburt
  • Fällt das Fristende auf einen arbeitsfreien Tag, wird die Anzeige am nächsten Arbeitstag eingereicht.
  • Die Geburt wird im Geburtenregister der Gemeinde eingetragen, in der das Kind geboren wurde, eine Geburt in einem Verkehrsmittel in der Gemeinde, in der die Reise der Mutter endete.
  • Das Geburtenregister enthält Vor- und Nachnamen, Geschlecht, Datum, Uhrzeit und Ort der Geburt des Kindes sowie die Angaben der Eltern einschließlich Staatsangehörigkeit und persönlicher Identifikationsnummer.
  • Eine Geburt, die später als 30 Tage danach angezeigt wird, wird erst nach einem Verfahren zur Feststellung der Tatsachen eingetragen.

Wie wird der Name des Kindes bestimmt?

  • Den Namen des Kindes bestimmen die Eltern einvernehmlich, und ist ein Elternteil unbekannt, nicht am Leben oder kann das Sorgerecht nicht ausüben, bestimmt ihn der andere Elternteil.
  • Das Kind kann den Nachnamen eines oder beider Elternteile erhalten.
  • Den Namen melden Sie der Amtsperson binnen drei Tagen nach der Geburt, aus berechtigten Gründen spätestens binnen 30 Tagen.
  • Bestehen Vor- und Nachname des Kindes aus mehr als drei Wörtern, gibt die Anzeige den Vor- oder Nachnamen an, den das Kind im Rechtsverkehr führt.
  • Stellt der Standesbeamte fest, dass der Name nicht gesetzeskonform bestimmt wurde oder den Interessen des Kindes schaden könnte, gibt er den Eltern 15 Tage Zeit für einen neuen Namen.

Was gilt, wenn sich die Eltern nicht auf den Namen einigen?

  1. Eltern, die sich nicht auf den Namen des Kindes einigen können, wenden sich an die zuständige Vormundschaftsbehörde.
  2. Die Vormundschaftsbehörde hilft den Eltern bei der Einigung und achtet auf die Rechte und Interessen des Kindes.
  3. Kommt auch mit ihrer Hilfe keine Einigung zustande, entscheidet ein Gericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Namen, auf Antrag eines oder beider Elternteile oder der Vormundschaftsbehörde.
  4. Dem Antrag an das Gericht wird ein Nachweis beigefügt, dass die Eltern versucht haben, sich mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde zu einigen.

Wie wird ein im Ausland geborenes Kind eingetragen?

  • Die Geburt eines montenegrinischen Staatsbürgers in einem anderen Staat wird in die Personenstandsregister in Montenegro eingetragen.
  • Grundlage ist ein Auszug aus dem Register einer montenegrinischen Botschaft oder eines Konsulats oder, wenn die Geburt dem Konsulat nicht gemeldet wurde, ein Auszug der zuständigen ausländischen Behörde.
  • Das Kind wird in der Gemeinde des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eltern eingetragen, und gibt es keinen, wählen die Eltern die Gemeinde.
  • Ist auch das nicht möglich, wird das Kind in der Geburtsgemeinde eines Elternteils eingetragen und andernfalls in Podgorica.
  • Auch die Geburt eines Kindes ausländischer Eltern in Montenegro wird in das Geburtenregister eingetragen, und das Ministerium schickt binnen acht Tagen einen Auszug an die zuständige Behörde des anderen Staates.

Welche Bußgelder gibt es?

  • Ein Elternteil oder eine andere Person, die die Geburt eines außerhalb einer Gesundheitseinrichtung geborenen Kindes nicht rechtzeitig anzeigt, zahlt ein Bußgeld von 100 bis 500 Euro.
  • Ein Elternteil, der den Namen des Kindes nicht rechtzeitig meldet, zahlt ein Bußgeld von 100 bis 500 Euro.
  • Eine Gesundheitseinrichtung, die eine Geburt nicht rechtzeitig anzeigt, zahlt 500 bis 5.000 Euro, die verantwortliche Person dort 200 bis 1.000 Euro.

Wie Sie nach der Eintragung einen Auszug aus dem Geburtenregister bestellen, erklärt unser Ratgeber zum Geburtsurkundenauszug, die Geburtsbeihilfe und das Kindergeld unser Ratgeber zum Kindergeld. Die zehn Arbeitstage für Väter erklärt der Ratgeber zum Vaterschaftsurlaub, und die ersten Impfungen der Ratgeber zu Kinderimpfungen.

Häufige Fragen

Binnen welcher Frist muss eine Geburt in Montenegro angezeigt werden? Binnen drei Tagen nach der Geburt, und fällt das Fristende auf einen arbeitsfreien Tag, bis zum nächsten Arbeitstag.

Müssen Eltern die Geburt selbst anzeigen, wenn das Kind in einer Geburtsklinik geboren wird? Nein, denn eine Geburt in der Geburtsklinik zeigt die Gesundheitseinrichtung an, in der Regel elektronisch.

Bis wann muss der Name des Kindes gemeldet werden? Der Name wird binnen drei Tagen nach der Geburt gemeldet, aus berechtigten Gründen spätestens binnen 30 Tagen.

Kann ein Kind die Nachnamen beider Eltern tragen? Ja, das Kind kann den Nachnamen eines oder beider Elternteile erhalten, wenn sich die Eltern einigen.

Wie lasse ich ein im Ausland geborenes Kind in Montenegro eintragen? Mit einem Auszug aus dem Register eines montenegrinischen Konsulats oder der zuständigen ausländischen Behörde, in der Gemeinde des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eltern.

Wie hoch ist das Bußgeld für eine verspätete Geburtsanzeige? Ein Elternteil, der die Geburt eines außerhalb einer Gesundheitseinrichtung geborenen Kindes nicht anzeigt, zahlt 100 bis 500 Euro.

Quellen

Geburtsanzeige, Fristen, Ort der Eintragung, Geburten im Ausland, nachträgliche Eintragung und Bußgelder regelt das Gesetz über Personenstandsregister, Amtsblatt 47/2008 mit Änderungen (Artikel 6, 18 bis 21, 28 bis 31, 33, 43 und 44), die Bestimmung des Namens, die Frist von 15 Tagen und das Verfahren bei Uneinigkeit der Eltern das Gesetz über den Personennamen, Amtsblatt 47/2008 (Artikel 6 bis 8). Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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