Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Pferde hält, muss nach dem neuen Tiergesundheitsgesetz sicherstellen, dass jedes Tier einzeln mit einem physischen Kennzeichnungsmittel gekennzeichnet ist, dass das Tier bei der Verbringung vom vorgeschriebenen Dokument begleitet wird und dass Verbringungen aus dem und in den Betrieb in der elektronischen Datenbank erfasst sind. Das Gesetz ist im Juni 2026 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2027, wenn das bisherige Gesetz über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren außer Kraft tritt. Nach altem Recht registrierte Betriebe haben ab diesem Datum sechs Monate zur Anpassung. Privatpersonen, die gegen die Kennzeichnungspflichten verstoßen, droht ein Bußgeld von 30 bis 4.000 Euro.
Dieser Ratgeber bündelt die Regeln des neuen Gesetzes für Verkauf und Verbringung von Vieh an einem Ort.
Was verlangt das Gesetz je Tierart?
| Tierart | Kennzeichnung | Dokument bei der Verbringung | Datenbank |
| Rinder | jedes Tier einzeln, mit physischem Mittel | von der Behörde ausgestelltes Kennzeichnungsdokument, aktuell gehalten und das Tier begleitend | Verbringungen, Geburten und Verendungen |
| Schafe und Ziegen | jedes Tier einzeln, mit physischem Mittel | korrekt ausgefülltes Verbringungsdokument | Verbringungen aus dem und in den Betrieb |
| Schweine | jedes Tier einzeln, mit physischem Mittel | Verbringungsdokument nach vorgeschriebenem Muster | Verbringungen aus dem und in den Betrieb |
| Pferde und andere Equiden | eindeutiger Code in der Datenbank und physisches Mittel oder andere Methode | lebenslanges einmaliges Kennzeichnungsdokument | Angaben zu jedem Tier |
- Die Behörde kann Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen vom Papierdokument befreien, wenn die Daten vorher in der Datenbank erfasst sind und das System gleichwertige Rückverfolgbarkeit sichert.
- Nähere Regeln zu Kennzeichnungsmitteln, Dokumenten und Ausnahmen erlässt die Regierung in einer eigenen Vorschrift.
Was bedeutet das beim Kauf oder Verkauf von Vieh?
- Vor dem Verkauf prüfen, ob jedes Tier gekennzeichnet und der Eintrag in der Datenbank korrekt ist.
- Rinder begleitet das Kennzeichnungsdokument, Schafe, Ziegen und Schweine das Verbringungsdokument, sofern die Behörde keine Ausnahme gewährt.
- Die Verbringung in einen neuen Betrieb wird in der Datenbank erfasst.
- Käufer sollten das Dokument verlangen und prüfen, ob die Kennzeichnung am Tier dazu passt.
- Ist ein Tier nicht gekennzeichnet oder fehlt das Begleitdokument, kann ein amtlicher Tierarzt bei der Kontrolle Verbringungen aus dem und in den Betrieb verbieten (Artikel 230).
Ab wann gelten die neuen Regeln?
| Datum | Was passiert |
| 17. Juni 2026 | das Gesetz tritt in Kraft |
| 1. Januar 2027 | das Gesetz gilt; das Gesetz über Kennzeichnung und Registrierung von Tieren und ein Teil des Veterinärgesetzes treten außer Kraft |
| bis 1. Juli 2027 | bestehende registrierte Betriebe passen sich binnen sechs Monaten an |
| bis Juni 2027 | Durchführungsvorschriften werden erlassen; bis dahin gelten bestehende Vorschriften, soweit sie dem Gesetz nicht widersprechen |
Wie hoch sind die Bußgelder?
| Wer | Bußgeld |
| Privatperson | 30 bis 4.000 Euro |
| Einzelunternehmer | 150 bis 12.000 Euro |
| juristische Person | 500 bis 40.000 Euro |
| Verantwortlicher in der juristischen Person | 30 bis 4.000 Euro |
- Die Bußgelder in Artikel 231 erfassen auch ungekennzeichnete Rinder, Schafe und Ziegen und fehlende Begleitdokumente bei der Verbringung.
In Podgorica wird Vieh auf dem Viehmarkt verkauft, den der Ratgeber zu Märkten beschreibt. Wie ein Hof eingetragen wird, erklärt der Ratgeber zum Betriebsregister, Förderung je Tier der Ratgeber zum Agrarbudget und den Verkauf von Hofkäse und Kajmak der Ratgeber zu Hofkäse und Kajmak.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das neue Tiergesundheitsgesetz? Es ist am 17. Juni 2026 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2027.
Muss jedes Schaf gekennzeichnet sein? Ja. Nach dem neuen Gesetz wird jedes Schaf und jede Ziege einzeln mit einem physischen Kennzeichnungsmittel gekennzeichnet.
Was muss ein Rind beim Verkauf begleiten? Das von der Behörde ausgestellte, korrekt ausgefüllte und aktuelle Kennzeichnungsdokument; die Verbringung wird in der Datenbank erfasst.
Wie hoch ist das Bußgeld für ungekennzeichnetes Vieh? 30 bis 4.000 Euro für Privatpersonen, 150 bis 12.000 Euro für Einzelunternehmer und 500 bis 40.000 Euro für juristische Personen.
Was gilt bis zum 1. Januar 2027? Bis dahin gilt das Gesetz über Kennzeichnung und Registrierung von Tieren von 2007 mit Änderungen.
Wie lange haben bestehende Betriebe zur Anpassung? Sechs Monate ab dem Beginn der Anwendung des Gesetzes, also ab dem 1. Januar 2027.
Quellen
Die Regeln enthält das Tiergesundheitsgesetz (Amtsblatt 79/2026), Artikel 99 bis 104, 230, 231, 234, 236, 239 und 240. Die bisherigen Regeln stehen im Gesetz über Kennzeichnung und Registrierung von Tieren (Amtsblatt 48/2007 mit Änderungen). Stand der Angaben: 29. September 2026. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
