Wer Heimtiere mit drei oder mehr Zuchtweibchen zum Verkauf züchtet, darf das nur in einer Zuchtstätte tun, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und im Register der für das Veterinärwesen zuständigen Behörde steht. So regelt es das Tierschutzgesetz. Tiere zum Verkauf müssen aus registrierten Betrieben oder von registrierten Haltern stammen, und der Verkauf von Heimtieren an Personen unter 16 Jahren ist ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormunds verboten. Ein Halter, der die Vermehrung nicht kontrolliert hat und sich um den Nachwuchs nicht kümmern kann oder will, trägt die Kosten seiner Versorgung.
Dieser Ratgeber bündelt die Regeln für den Verkauf von Welpen und Kätzchen an einem Ort.
Wann wird Zucht gewerblich?
| Situation | Was gilt |
| Zucht zum Verkauf mit drei oder mehr Zuchtweibchen | nur in einer Zuchtstätte, die Bedingungen für Räume, Ausstattung und Tierschutz erfüllt |
| Eintragung der Zuchtstätte | die Veterinärbehörde prüft die Bedingungen und führt das Register der Zuchtstätten |
| Hundeausbildung | nur in Einrichtungen, die die Bedingungen erfüllen, eingetragen im selben Register |
| Wurf zu Hause | der Halter muss die Vermehrung kontrollieren und für den Nachwuchs sorgen |
- Die näheren Bedingungen für Zuchtstätten und die Registerführung legt das Ministerium fest.
Was gilt für Tierhandlungen?
- Verkauft wird in Räumen, die veterinär-hygienische Bedingungen und Tierschutzbedingungen erfüllen.
- Die Behörde führt ein Register der Verkaufsstellen für Heimtiere.
- Dort arbeitet eine in der Tierpflege geschulte Person.
- Der Verkäufer gibt eine schriftliche Anleitung zur Haltung des Tieres und führt Aufzeichnungen über die Käufer.
- An Käufer unter 16 Jahren wird ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormunds kein Heimtier verkauft.
Woher müssen Tiere zum Verkauf stammen?
- Tiere zum Verkauf müssen aus registrierten Betrieben oder von registrierten Haltern stammen.
- Käufer können deshalb nach der Herkunft fragen und Angaben zum registrierten Betrieb oder Halter verlangen.
Was, wenn ein Wurf nicht geplant war?
| Pflicht des Halters | Detail |
| Kontrolle der Vermehrung | der Halter muss die Vermehrung seines Heimtiers kontrollieren |
| Sorge für den Nachwuchs | der Halter sorgt für die Jungtiere des Wurfs |
| Kosten | wer für Jungtiere aus unkontrollierter Vermehrung nicht sorgen will oder kann, trägt die Kosten ihrer Versorgung |
| entlaufenes Tier | das Verschwinden wird dem Tierheim gemeldet |
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Häufige Fragen
Brauche ich eine Registrierung, um Welpen zu verkaufen? Wer Heimtiere mit drei oder mehr Zuchtweibchen zum Verkauf züchtet, darf das nur in einer registrierten Zuchtstätte. Tiere zum Verkauf müssen aus registrierten Betrieben oder von registrierten Haltern stammen.
Wer führt das Register der Zuchtstätten? Die für das Veterinärwesen zuständige Behörde, die auch prüft, ob die Räume die Bedingungen erfüllen.
Darf ein Welpe an Minderjährige verkauft werden? An Personen unter 16 Jahren darf ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormunds kein Heimtier verkauft werden.
Was muss eine Tierhandlung dem Käufer geben? Eine schriftliche Anleitung zur Haltung des Tieres; außerdem führt sie Aufzeichnungen über die Käufer.
Was, wenn meine Hündin ungeplant wirft? Der Halter sorgt für die Jungtiere; will oder kann er das nicht, trägt er die Kosten ihrer Versorgung.
Welches Gesetz regelt den Verkauf von Heimtieren? Das Tierschutzgesetz (Amtsblatt 14/2008 mit Änderungen), Artikel 22 bis 24.
Quellen
Die Regeln enthält das Tierschutzgesetz (Amtsblatt 14/2008, mit den Änderungen von 2011, die die Bußgelder geändert haben), Artikel 22 bis 25. Stand der Angaben: 29. September 2026. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
