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Alte Gegenstände auf einem Holztisch: Taschenuhr, Kupferkanne, gerahmtes Gemälde und alte Bücher

Antiquitäten und Kunst verkaufen in Montenegro 2026: was eine Antiquität ist, schriftlicher Vertrag und Aufzeichnungen, Ausfuhrgenehmigung, archäologische Funde und Bußgelder nach dem Kulturgüterschutzgesetz

Welche Gegenstände nach dem Gesetz als Antiquität gelten, was ein Verkäufer von Antiquitäten und Kunst tun muss, welche Objekte für die Ausfuhr eine Genehmigung des Ministeriums brauchen, was bei einem archäologischen Fund während Bauarbeiten zu tun ist und wie hoch die Bußgelder sind.

RK

Rohat Kahraman— Rechtsanwalt, RoNa Legal

30. September 2026 · Auf rechtliche Richtigkeit geprüft

RoNa Legal →

Nach dem Gesetz zum Schutz der Kulturgüter ist eine Antiquität jede bewegliche Sache, die älter als 75 Jahre ist, ein Kunstwerk ein Werk der bildenden oder angewandten Kunst. Wer Antiquitäten und Kunst verkauft oder vermittelt, führt Aufzeichnungen über Herkunft, Preis und Käufer, zeigt dem Käufer einen Eigentumsnachweis, schließt einen schriftlichen Vertrag und meldet den Verkauf der Direktion für den Schutz der Kulturgüter. Für die Ausfuhr von archäologischem Material über 100 Jahre, Gemälden und Zeichnungen, Skulpturen, Büchern und Karten über 100 Jahre, numismatischen Sammlungen, Fahrzeugen über 75 Jahre und anderen Gegenständen über 75 Jahre ist eine Genehmigung des Ministeriums nötig. Wer bei Arbeiten auf einen archäologischen Fund stößt, muss die Arbeiten einstellen und ihn sofort melden. Privatpersonen zahlen für Versäumnisse beim Antiquitätenverkauf 1.000 bis 1.300 Euro, für einen nicht gemeldeten Fund 600 bis 1.000 Euro.

Dieser Ratgeber hilft, bevor Sie einen alten Gegenstand aus dem Familienhaus inserieren oder ins Ausland mitnehmen.

Was ist eine Antiquität, was ein Kulturgut?

BegriffBedeutung
Antiquitätjede bewegliche Sache, die älter als 75 Jahre ist
KunstwerkWerk der bildenden oder angewandten Kunst
KulturgutGut, dessen dauerhafte historische, künstlerische, wissenschaftliche, archäologische oder sonstige Bedeutung festgestellt wurde
  • Ein Kulturgut kann in staatlichem oder privatem Eigentum stehen.
  • Für den Verkauf eines Kulturguts gelten strengere Regeln: Dem Käufer wird gezeigt, dass es sich um ein Kulturgut handelt, dazu Eigentumsnachweis, Schutzmaßnahmen und Nachweis, dass das Ministerium über den Verkauf informiert wurde; der Vertrag geht binnen acht Tagen an die Direktion.
  • Der Käufer eines beweglichen Kulturguts meldet der Direktion binnen acht Tagen nach Übernahme, wo es sich befinden wird.

Was muss ein Verkäufer von Antiquitäten und Kunst tun?

  1. Aufzeichnungen über Herkunft, Verkaufspreis und Käufer von Antiquitäten und Kunstwerken führen.
  2. Dem Käufer den Eigentumsnachweis für den verkauften Gegenstand zeigen.
  3. Mit dem Käufer einen schriftlichen Vertrag schließen.
  4. Den Verkauf von Antiquitäten und Kunstwerken der Direktion melden.

Welche Gegenstände brauchen eine Ausfuhrgenehmigung?

GegenstandAlter
archäologisches Materialälter als 100 Jahre
handgefertigte Zeichnungen, Gemälde, Aquarelle, Pastelle und Mosaikeohne Grenze
Originalgrafiken, Skulpturen, Fotografien und Filmeohne Grenze
Inkunabeln und Handschriften, einschließlich Karten und Notenohne Grenze
Bücher, Publikationen und gedruckte Kartenälter als 100 Jahre
Archivgutälter als 50 Jahre
Gegenstände von historischer, ethnografischer oder numismatischer Bedeutungohne Grenze
Beförderungsmittelälter als 75 Jahre
alle anderen Gegenständeälter als 75 Jahre
  • Die Genehmigung erteilt das Ministerium nach Stellungnahme der Direktion und der zuständigen Kultureinrichtung.
  • Ein Kulturgut darf außer im Tausch nicht dauerhaft ausgeführt werden; vorübergehend nur zur Präsentation, Begutachtung oder Konservierung.

Was tun bei einem archäologischen Fund während Arbeiten?

  1. Arbeiten einstellen und die Fundstelle vor Beschädigung und fremdem Zugriff schützen.
  2. Den Fund sofort der Direktion, der nächsten öffentlichen Denkmalschutzeinrichtung, der Polizei oder der Seesicherheitsbehörde melden.
  3. Die Gegenstände am Fundort und im Fundzustand belassen oder einer dieser Stellen übergeben.
  4. Angaben zu Ort, Lage und Umständen des Fundes machen.
  • Die Direktion stellt spätestens am nächsten Tag fest, ob ein archäologischer Fund vorliegt; eine vorübergehende Einstellung der Arbeiten dauert höchstens 30 Tage.

Wie hoch sind die Bußgelder?

VerstoßPrivatpersonEinzelunternehmerJuristische Person
Antiquitätenverkauf ohne Aufzeichnungen, schriftlichen Vertrag oder Meldung1.000 bis 1.300 €3.300 bis 4.200 €11.000 bis 14.000 €
archäologischer Fund nicht gemeldet oder nicht gesichert600 bis 1.000 €1.800 bis 3.000 €6.000 bis 10.000 €

Wie gebrauchte Sachen verkauft werden, erklärt der Ratgeber zu Gebrauchtwaren, die Punze auf altem Gold der Ratgeber zum Kauf von Gold und Schmuck. Was Reisende über die Grenze mitnehmen dürfen, steht im Ratgeber zu Zollfreimengen für Reisende, den Verkauf eines Autos, auch eines Oldtimers, beschreibt der Ratgeber zum Autoverkauf.

Häufige Fragen

Wie alt muss ein Gegenstand sein, um als Antiquität zu gelten? Älter als 75 Jahre; das gilt für jede bewegliche Sache.

Brauche ich eine Erlaubnis, um eine alte Uhr oder ein Bild per Anzeige zu verkaufen? Das Gesetz verlangt keine Erlaubnis für den Verkauf, aber wer Antiquitäten und Kunst verkauft oder vermittelt, führt Aufzeichnungen, schließt einen schriftlichen Vertrag und meldet der Direktion.

Darf ich ein altes Gemälde ins Ausland mitnehmen? Handgemalte Bilder und Zeichnungen brauchen unabhängig vom Alter eine Genehmigung des Ministeriums.

Brauchen alte Münzen eine Genehmigung? Ja, Gegenstände und Sammlungen von numismatischer Bedeutung brauchen eine Ausfuhrgenehmigung.

Was, wenn ich beim Ausheben eines Fundaments alte Gegenstände finde? Arbeiten einstellen, Fundstelle schützen und den Fund sofort der Direktion, einem Museum oder der Polizei melden.

Darf ein Kulturgut dauerhaft ausgeführt werden? Nein, außer im Tausch; vorübergehend nur zur Präsentation, Begutachtung oder Konservierung.

Quellen

Den Begriff der Antiquität und die Regeln zu Verkauf, Ausfuhr und Zufallsfunden regelt das Gesetz zum Schutz der Kulturgüter (Amtsblatt 49/2010), Artikel 11, 49 bis 54, 87 und 88, die Bußgelder in Euro das Gesetz zur Änderung des Kulturgüterschutzgesetzes (Amtsblatt 44/2017), Artikel 136 und 139. Stand der Angaben: 30. September 2026. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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