In Montenegro kann eine Schwangerschaft bis 10 Wochen nach der Empfängnis auf schriftlichen Antrag der Frau abgebrochen werden; ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe genehmigt den Antrag innerhalb von drei Tagen. Von 10 bis 20 Wochen ist ein Abbruch nur aus einem von vier gesetzlich festgelegten Gründen und mit Genehmigung einer Kommission erster Instanz möglich, die innerhalb von drei Tagen entscheidet. Nach 20 Wochen ist er nur aus medizinischen Gründen mit Genehmigung des Ethikkomitees des Klinischen Zentrums Montenegro erlaubt, nach 32 Wochen gar nicht. Die Kosten eines Abbruchs bis 10 Wochen trägt die Frau, in den von einer Kommission oder dem Ethikkomitee genehmigten Fällen zahlt der Krankenversicherungsfonds. Eine minderjährige Schwangere braucht die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds.
Dieser Ratgeber gibt wieder, was das Gesetz über die Bedingungen und das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs vorsieht. Er ist keine ärztliche Beratung: Besprechen Sie Entscheidung und Ablauf mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen.
Welche Fristen gelten?
| Schwangerschaftsdauer ab Empfängnis | Wann ein Abbruch erlaubt ist | Wer genehmigt | Entscheidungsfrist |
| bis 10 Wochen | auf schriftlichen Antrag der Frau | Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe | drei Tage |
| 10 bis 20 Wochen | nur aus einem von vier gesetzlichen Gründen | Kommission erster Instanz | drei Tage |
| 20 bis 32 Wochen | nur aus medizinischen Gründen | Ethikkomitee des Klinischen Zentrums | nicht festgelegt |
| nach 32 Wochen | nicht erlaubt | nicht möglich | nicht möglich |
- Das Genehmigungsverfahren ist laut Gesetz dringlich, die Einrichtung muss die Schweigepflicht wahren und die Würde der Frau achten.
- Ist ein Notfalleingriff zur Rettung des Lebens der Frau nötig, erfolgt der Abbruch ohne Genehmigung der Kommission oder des Ethikkomitees.
- Vor jedem Abbruch werden Identität und Blutgruppe der Frau festgestellt.
- Auf Wunsch der Frau kann ein Abbruch bis 10 Wochen in Vollnarkose erfolgen, mit Zustimmung eines Internisten.
Welche Gründe gelten von 10 bis 20 Wochen?
Die Kommission erster Instanz kann einen Abbruch genehmigen, wenn:
- das Leben der Frau nicht anders gerettet oder eine schwere Gesundheitsschädigung während der Schwangerschaft, der Geburt oder danach nicht anders abgewendet werden kann;
- nach medizinischen Befunden zu erwarten ist, dass das Kind mit schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen geboren wird;
- die Empfängnis im Zusammenhang mit einer Straftat stand;
- die Frau während der Schwangerschaft oder nach der Geburt in schwere persönliche oder familiäre Verhältnisse geraten könnte.
Nach 20 Wochen kommen nur die ersten beiden, medizinischen Gründe in Betracht. Zwischen der 24. und 32. Woche muss dem Abbruch als gesonderter medizinischer Eingriff ein Fetozid vorausgehen.
Wie läuft das Kommissionsverfahren ab?
| Schritt | Frist |
| die Kommission erster Instanz entscheidet über den Antrag | drei Tage ab Antrag |
| die Frau wird über die Entscheidung informiert | sofort, die Entscheidung ist schriftlich |
| der genehmigte Abbruch wird durchgeführt | innerhalb von sieben Tagen nach der Entscheidung |
| Einspruch bei der Kommission zweiter Instanz im Klinischen Zentrum | sieben Tage ab Zugang der Entscheidung |
| die Kommission zweiter Instanz entscheidet | sieben Tage ab Einspruch, die Entscheidung ist endgültig |
- Die Kommission erster Instanz besteht aus zwei Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe und einer Sozialarbeiterin oder einem Psychologen.
- Die Kommission zweiter Instanz besteht aus zwei Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe, einem Facharzt für medizinische Genetik, einem Psychiater und einem Juristen.
- Die Frau kann gleich nach Bekanntgabe der Entscheidung verlangen, dass die Unterlagen an die zweite Instanz gehen; das gilt als eingelegter Einspruch.
- An der Sitzung der Kommission können die Frau, ihr Ehe- oder Lebenspartner, ein Elternteil, Adoptivelternteil oder Vormund teilnehmen.
- Von der zweiten Instanz oder dem Ethikkomitee genehmigte Abbrüche werden im Klinischen Zentrum Montenegro durchgeführt.
Wer trägt die Kosten?
| Fall | Wer die Kosten trägt |
| Abbruch bis 10 Wochen | die Frau |
| Abbruch bis 10 Wochen, die Frau bezieht Sozialhilfe | das Zentrum für soziale Arbeit am Wohnsitz |
| Abbruch bis 10 Wochen, die Frau ist minderjährig oder steht unter Vormundschaft | Elternteil, Adoptivelternteil, Vormund oder Vormundschaftsbehörde |
| von Kommission oder Ethikkomitee genehmigter Abbruch oder Notfalleingriff | der Krankenversicherungsfonds |
Die Höhe der Kosten für einen Abbruch bis 10 Wochen legt das Gesetz nicht fest, und eine offizielle Preisliste haben wir auf den Websites der Gesundheitseinrichtungen nicht gefunden; erfragen Sie den Preis vor der Terminvereinbarung bei der Einrichtung.
Was gilt für Minderjährige?
- Bei einer Minderjährigen oder einer Person unter Vormundschaft ist ein Abbruch nur mit schriftlicher Zustimmung eines Elternteils, Adoptivelternteils oder Vormunds möglich.
- Sind Eltern oder Vormund nicht erreichbar, kann die Vormundschaftsbehörde zustimmen.
- Die schriftliche Zustimmung wird bei den medizinischen Unterlagen aufbewahrt.
Wo wird der Abbruch durchgeführt und was folgt danach?
- Abbrüche dürfen nur in Gesundheitseinrichtungen der Sekundär- und Tertiärversorgung erfolgen, also in Krankenhäusern mit einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
- Nach dem Eingriff bleibt die Frau mindestens zwei Stunden unter Aufsicht in der Einrichtung, mindestens 24 Stunden, wenn die Schwangerschaft älter als 10 Wochen war oder die Frau an einer Krankheit leidet.
- Vor dem Eingriff muss der Arzt die Methoden und möglichen gesundheitlichen Folgen erklären.
- Ein Abbruch zur Wahl des Geschlechts des Kindes ist verboten, ebenso frühe Gentests vor der 10. Woche zur Geschlechtsbestimmung, außer bei Risiko einer Erbkrankheit.
Wie Sie eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen als gewählten Arzt bestimmen oder wechseln, erklärt unser Ratgeber zu Hausarzt und eZdravlje, Vorsorgeuntersuchungen der Ratgeber zur Krebsvorsorge. Wie krankheitsbedingte Fehltage bezahlt werden, steht im Ratgeber zum Krankenstand, Notruf- und Krankenhausnummern im Ratgeber zu den Notrufnummern.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch in Montenegro erlaubt? Auf schriftlichen Antrag bis 10 Wochen nach der Empfängnis, von 10 bis 20 Wochen mit Genehmigung einer Kommission aus den gesetzlichen Gründen und bis 32 Wochen nur aus medizinischen Gründen mit Genehmigung des Ethikkomitees.
Zahlt der Gesundheitsfonds einen Schwangerschaftsabbruch? Einen Abbruch bis 10 Wochen zahlt die Frau, außer sie bezieht Sozialhilfe. Der Fonds zahlt Abbrüche, die eine Kommission oder das Ethikkomitee genehmigt hat, sowie Notfalleingriffe zur Rettung des Lebens der Frau.
Kann eine Minderjährige ohne ihre Eltern abtreiben? Nein. Erforderlich ist die schriftliche Zustimmung eines Elternteils, Adoptivelternteils oder Vormunds, bei deren Nichterreichbarkeit die der Vormundschaftsbehörde.
Wie lange dauert die Entscheidung der Kommission? Die Kommission erster Instanz entscheidet innerhalb von drei Tagen, ein genehmigter Abbruch erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach der Entscheidung.
Kann man gegen die Entscheidung der Kommission Einspruch einlegen? Ja, innerhalb von sieben Tagen bei der Kommission zweiter Instanz im Klinischen Zentrum Montenegro, die innerhalb von sieben Tagen entscheidet; ihre Entscheidung ist endgültig.
Wie lange bleibt man nach einem Abbruch im Krankenhaus? Mindestens zwei Stunden, mindestens 24 Stunden, wenn die Schwangerschaft älter als 10 Wochen war oder die Frau an einer Krankheit leidet.
Quellen
Fristen, Gründe, Kommissionen, Kosten und Aufsicht regelt das Gesetz über die Bedingungen und das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs (Amtsblatt 53/2009), das auch das Gesundheitsministerium veröffentlicht. Stand der Angaben: 29. September 2026. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist weder ärztliche noch rechtliche Beratung.
