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Kinderschuhe neben Erwachsenenschuhen im Eingang eines Familienhauses

Adoption eines Kindes in Montenegro 2026: wer adoptieren darf, die Altersgrenze von 30 bis 50, das Verfahren beim Sozialzentrum, die Zustimmung der Eltern und der Adoptionsurlaub

Wer in Montenegro ein Kind adoptieren darf, welches Alter und welche Voraussetzungen das Gesetz verlangt, welches Kind adoptiert werden kann, wann die Zustimmung der Eltern nötig ist, wie das Verfahren beim Sozialzentrum abläuft, was die Adoption für Namen und Rechte des Kindes bedeutet und wie lange der Adoptionsurlaub ab 2026 dauert.

RK

Rohat Kahraman— Rechtsanwalt, RoNa Legal

27. September 2026 · Auf rechtliche Richtigkeit geprüft

RoNa Legal →

In Montenegro darf ein Kind adoptieren, wer 30 bis 50 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter als das Kind ist. Adoptiert werden kann ein Kind bis 18 Jahre, frühestens drei Monate nach der Geburt. Die Adoption begründet das Sozialzentrum als Vormundschaftsbehörde, der Antrag läuft über das für Sozialfürsorge zuständige Ministerium. Durch die Adoption entsteht ein unauflösliches Verhältnis wie bei Blutsverwandtschaft, und die Adoptiveltern werden im Geburtenregister als Eltern eingetragen. Seit April 2026 haben Adoptiveltern eines Kindes unter acht Jahren ab dem Tag der Adoption ein Jahr bezahlten Urlaub.

Dieser Ratgeber erklärt, wer adoptieren darf, welches Kind adoptiert werden kann, wann die Eltern zustimmen müssen, wie das Verfahren abläuft, was die Adoption für Kind und Familie bedeutet und wie der Adoptionsurlaub funktioniert.

Wer darf ein Kind adoptieren?

  • Der Adoptierende muss 30 bis 50 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter als das Kind sein.
  • Adoptieren zwei Personen gemeinsam, genügt es, wenn eine von ihnen die Altersgrenze erfüllt.
  • Aus besonders berechtigten Gründen darf der Adoptierende älter als 50 sein, der Altersunterschied zum Kind darf aber 50 Jahre nicht überschreiten.
  • Ein Kind können Ehegatten gemeinsam adoptieren, ebenso Stiefmutter oder Stiefvater, unverheiratete Paare in Lebensgemeinschaft und der unverheiratete Partner eines Elternteils.
  • Der für Sozialfürsorge zuständige Minister kann ausnahmsweise auch einer allein lebenden Person die Adoption erlauben, wenn besonders berechtigte Gründe vorliegen und es dem Kindeswohl entspricht.

Nicht adoptieren darf, wem das Sorgerecht entzogen oder beschränkt wurde, wem die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, wer an einer Krankheit leidet, die dem Kind schaden kann, wer keine ausreichende Gewähr für eine ordentliche elterliche Sorge bietet oder wegen einer Straftat gegen Leib und Leben, die sexuelle Freiheit oder Ehe und Familie verurteilt wurde. Das gilt auch, wenn einer dieser Umstände beim Ehegatten oder Partner vorliegt.

  • Verwandte in gerader Linie sowie Bruder oder Schwester können nicht adoptiert werden.
  • Ein Vormund kann sein Mündel erst adoptieren, wenn ihn die Vormundschaftsbehörde von der Vormundschaft entbunden hat.
  • Ausländer können ein Kind mit montenegrinischer Staatsangehörigkeit nicht adoptieren, außer ausnahmsweise, wenn sich unter Montenegrinern kein Adoptierender findet, mit Zustimmung des Ministeriums auf Grundlage der Stellungnahme einer fünfköpfigen Fachkommission.

Welches Kind kann adoptiert werden?

  • Ein Kind kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr adoptiert werden, und nur wenn es seinem Wohl entspricht.
  • Vor Ablauf von drei Monaten nach der Geburt ist eine Adoption nicht möglich.
  • Ein Kind minderjähriger Eltern kann erst ein Jahr nach der Geburt adoptiert werden, wenn keine Aussicht besteht, dass Eltern oder nahe Verwandte es aufziehen.
  • Ein Kind unbekannter Eltern kann erst drei Monate nach seiner Aussetzung adoptiert werden.
  • Zwillinge und emotional verbundene Geschwister werden gemeinsam adoptiert, getrennt nur ausnahmsweise, wenn eine gemeinsame Adoption nicht möglich ist und es ihrem Wohl entspricht.

Wann müssen die Eltern zustimmen?

  • Für die Adoption ist die Zustimmung beider Eltern oder des einzigen Elternteils nötig.
  • Nicht nötig ist die Zustimmung eines Elternteils, dem Sorgerecht oder Geschäftsfähigkeit entzogen wurden, der nicht mit dem Kind lebt und es drei Monate lang erheblich vernachlässigt hat oder dessen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten unbekannt ist, ohne dass er sich in dieser Zeit um das Kind kümmert.
  • Ein Elternteil gibt die Zustimmung zu Protokoll vor der Vormundschaftsbehörde, frühestens wenn das Kind drei Monate alt ist, und kann sie binnen 30 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen.
  • Für ein Kind unter Vormundschaft ist die Zustimmung des Vormunds nötig.
  • Zustimmen müssen auch der Ehegatte des Adoptierenden und das Kind selbst, das Kind ohne Anwesenheit der Eltern und der adoptionswilligen Person.

Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?

  1. Wer ein Kind adoptieren möchte, stellt den Antrag über das für Sozialfürsorge zuständige Ministerium bei der Vormundschaftsbehörde.
  2. Ein Fachteam des Sozialzentrums mit Sozialarbeiter, Psychologe, Pädagoge und weiteren Fachleuten prüft die Eignung und bereitet künftige Adoptiveltern vor.
  3. Zuständig ist das Sozialzentrum am Wohnsitz des Kindes, und das Verfahren ist nicht öffentlich.
  4. Das Zentrum erklärt Eltern, Adoptiveltern und einem Kind über 10 Jahren die rechtlichen Folgen der Adoption.
  5. Vor der Entscheidung kann das Zentrum das Kind für sechs Monate ohne Vergütung in die Familie der künftigen Adoptiveltern geben, außer wenn der Adoptierende Ausländer ist.
  6. Gegen die Adoptionsentscheidung ist binnen acht Tagen Beschwerde möglich, die Adoption ist begründet, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, und das Zentrum leitet sie dann dem Standesamt zur Eintragung zu.

Das Gesundheitszentrum Tivat berechnet zum Beispiel 25 Euro für ein ärztliches Zeugnis über die Eignung zur Adoption.

Was bedeutet die Adoption für Kind und Familie?

  • Zwischen den Adoptiveltern und ihren Verwandten und dem Kind und seinen Nachkommen entsteht ein unauflösliches Verhältnis wie bei Blutsverwandtschaft.
  • Rechte und Pflichten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten enden, außer wenn Stiefmutter oder Stiefvater adoptieren.
  • Den Vornamen bestimmen die Adoptiveltern einvernehmlich, und das Kind erhält ihren gemeinsamen Familiennamen; einigen sie sich nicht, entscheidet die Vormundschaftsbehörde.
  • Das Kind hat das Recht zu wissen, dass es adoptiert ist: Adoptiveltern müssen es ihm spätestens bis zum siebten Lebensjahr sagen, einem älteren Kind sofort, und die Vormundschaftsbehörde informieren.
  • Adoptionsdaten sind Amtsgeheimnis, Einsicht in die Akte haben der volljährige Adoptierte, der Adoptierende und ein Elternteil, der der Adoption durch einen Stiefelternteil zugestimmt hat.
  • Nach der Adoption können Mutterschaft und Vaterschaft weder angefochten noch festgestellt werden, und eine Adoption endet nur, wenn ein Gericht sie aufhebt.

Adoptionsurlaub

  • Nach der Änderung des Arbeitsgesetzes vom April 2026 haben Adoptiveltern eines Kindes unter acht Jahren ab dem Tag der Adoption Anspruch auf ein Jahr ununterbrochenen Urlaub, zu gleichen Teilen, mit Lohnersatz.
  • Beschäftigte kündigen den Urlaub dem Arbeitgeber einen Monat vorher schriftlich an, mit Beginn und Ende.
  • Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag eines Adoptivelternteils nicht wegen der Inanspruchnahme des Adoptionsurlaubs kündigen.

Die Geburtsbeihilfe, die auch Adoptiveltern erhalten können, erklärt unser Ratgeber zum Kindergeld, den Urlaub für Väter der Ratgeber zum Vaterschaftsurlaub. Die Eintragung ins Geburtenregister erklärt der Ratgeber zur Geburtsanzeige, die Änderung von Vor- und Familiennamen der Ratgeber zur Namensänderung.

Häufige Fragen

Wie alt muss man für eine Adoption in Montenegro sein? Der Adoptierende muss 30 bis 50 Jahre alt und mindestens 18 Jahre älter als das Kind sein; adoptiert ein Paar, genügt es, wenn einer die Voraussetzung erfüllt.

Wo stellt man den Adoptionsantrag? Bei der Vormundschaftsbehörde, also dem Sozialzentrum, über das für Sozialfürsorge zuständige Ministerium.

Kann eine allein lebende Person ein Kind adoptieren? Nur ausnahmsweise, mit Erlaubnis des für Sozialfürsorge zuständigen Ministers, wenn besonders berechtigte Gründe vorliegen und es dem Kindeswohl entspricht.

Können Ausländer ein Kind aus Montenegro adoptieren? Nur ausnahmsweise, wenn sich unter Montenegrinern kein Adoptierender findet, und mit Zustimmung des Ministeriums.

Wie lange dauert der Adoptionsurlaub? Adoptiveltern eines Kindes unter acht Jahren haben ab dem Tag der Adoption ein Jahr ununterbrochenen Urlaub mit Lohnersatz.

Können Eltern ihre Zustimmung zur Adoption widerrufen? Ja, ein Elternteil kann die Zustimmung binnen 30 Tagen nach Unterzeichnung des Protokolls widerrufen.

Quellen

Voraussetzungen, Zustimmung, Verfahren und Folgen der Adoption regelt das Familiengesetz (Artikel 121 bis 156), die Rolle der Sozialzentren erklären die Regierung Montenegros und die Sozialzentren. Den Adoptionsurlaub regelt das Arbeitsgesetz (Artikel 135 und 137), geändert durch das Gesetz vom April 2026, Amtsblatt 51/2026. Den Preis des ärztlichen Zeugnisses veröffentlicht das Gesundheitszentrum Tivat. Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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