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Jährliche Einkommensteuererklärung in Montenegro 2026: wer sie abgibt, Frist Ende April, Formular GPP-FL, Auslandseinkünfte und Bußgelder

Wer die jährliche Einkommensteuererklärung abgeben muss, welche Anlage des Formulars GPP-FL für welche Einkunftsart gilt, bis wann und wie die Erklärung eingereicht wird, wie die Steuer gezahlt und Überzahlungen erstattet werden, wie im Ausland gezahlte Steuer angerechnet wird und welche Bußgelder bei Verspätung drohen.

RK

Rohat Kahraman— Rechtsanwalt, RoNa Legal

27. September 2026 · Auf rechtliche Richtigkeit geprüft

RoNa Legal →

Wer in Montenegro Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermögen, Veräußerungsgewinnen, aus dem Ausland oder von mehreren Arbeitgebern hat, muss eine jährliche Einkommensteuererklärung auf dem Formular GPP-FL abgeben, und zwar bis Ende April des laufenden Jahres für das Vorjahr. Die Steuer wird mit der Abgabe der Erklärung gezahlt, und wer im Laufe des Jahres über Vorauszahlungen mehr gezahlt hat, bekommt die Differenz erstattet oder ins nächste Jahr übertragen. Wer die Erklärung nicht rechtzeitig abgibt, zahlt ein Bußgeld von 500 bis 2.000 Euro, ein Einzelunternehmer 1.000 bis 6.000 Euro.

Dieser Ratgeber erklärt, wer die Erklärung abgibt, welche Anlage auszufüllen ist, die Frist, die Zahlung, Auslandseinkünfte und Bußgelder.

Wer muss die jährliche Erklärung abgeben?

EinkunftsartAnlage zu GPP-FL
Selbständige Tätigkeit: Haupttätigkeit, unternehmerische Nebentätigkeit und gelegentliche Tätigkeit ohne Quellensteuer, außer PauschalbesteuerteA und A1, für einen Verlustvortrag PPG
Vermögen, außer wenn die Miete ein Unternehmen oder Einzelunternehmer zahlt, das die Steuer einbehältB
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder WertpapierenC
Sportliche TätigkeitD
Urheber- und verwandte Rechte, Patente, Marken und Einkünfte selbständiger KulturschaffenderE
Einkünfte aus dem AuslandF
Lohn von zwei oder mehr Arbeitgebern, über 700 Euro brutto im MonatG
Gelegentliche Tätigkeit ohne Quellensteuer, Tätigkeit über das Internet und VideospieleH
  • Ein Ansässiger gibt die Erklärung für Einkünfte aus diesen Quellen ab, ein Nichtansässiger für in Montenegro erzielte Einkünfte, auf die keine Quellensteuer einbehalten wurde.
  • Wer Zimmer, Apartments, Häuser oder Wohnungen an Touristen vermietet und eine Betriebserlaubnis hat, gibt die Erklärung auch dann ab, wenn er in dem Jahr keine Einnahmen hatte.
  • Bei zwei oder mehr Arbeitgebern setzt die Steuerbehörde die Steuerschuld per Bescheid fest, auf Grundlage der Erklärung und amtlicher Daten.
  • Ein Einzelunternehmer, der seine Tätigkeit im Laufe des Jahres beendet, gibt die Erklärung binnen 30 Tagen nach der Löschung aus dem Register ab.
  • Ein in den Geschäftsbüchern erfasster Veräußerungsgewinn wird in der Steuerbilanz ausgewiesen, ohne gesonderte Erklärung.

Bis wann und wie wird die Erklärung abgegeben?

  1. Die Erklärung wird bis Ende April des laufenden Jahres für das Vorjahr abgegeben, für Einkünfte aus 2026 also bis zum 30. April 2027.
  2. Sie reichen die Erklärung persönlich, per Post oder elektronisch über den Dienst ePrijava der Steuerverwaltung ein.
  3. Die Steuer berechnen Sie selbst in der Erklärung und zahlen sie bei der Abgabe.
  4. Von der berechneten Steuer wird abgezogen, was Sie im Laufe des Jahres als Vorauszahlungen gezahlt haben.
  5. Haben Sie über Vorauszahlungen zu viel gezahlt, wird die Differenz auf Antrag erstattet oder auf die Vorauszahlungen des nächsten Jahres angerechnet.
  • Die Steuer auf Vermögenseinkünfte und Veräußerungsgewinne beträgt 15%.
  • Geben Sie die Erklärung nicht rechtzeitig ab, reicht die Steuerbehörde sie von Amts wegen in Ihrem Namen ein.

Was gilt für Einkünfte aus dem Ausland?

  • Ein Ansässiger mit Einkünften außerhalb Montenegros meldet sie in Anlage F.
  • Im anderen Staat gezahlte Steuer wird angerechnet, höchstens aber bis zu dem Betrag, der nach montenegrinischem Recht fällig wäre.
  • Für die Anrechnung legen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde dieses Staates über die gezahlte Steuer bei, mit Quelle und Höhe der Einkünfte und der Steuer.
  • Die Bescheinigung wird in der Sprache dieses Staates und auf Montenegrinisch eingereicht, beglaubigt von einem Gerichtsdolmetscher.
  • Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat Vorrang vor dem Gesetz.

Welche Bußgelder gibt es?

  • Wer die Erklärung nicht bis Ende April abgibt, die Steuer falsch berechnet oder nicht mit der Erklärung zahlt, zahlt als Privatperson ein Bußgeld von 500 bis 2.000 Euro.
  • Ein Einzelunternehmer zahlt für denselben Verstoß 1.000 bis 6.000 Euro und kann zusätzlich für ein bis drei Monate mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden.

Wie Löhne besteuert werden, erklärt unser Ratgeber zur Lohnsteuer, Steuer und Vorauszahlungen von Einzelunternehmern unser Ratgeber zum Einzelunternehmer. Die Steuer beim Immobilienverkauf erklärt der Ratgeber zur Kapitalertragsteuer, und die Vermietung einer Wohnung der Ratgeber zur Wohnungsvermietung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden? Bis Ende April des laufenden Jahres für das Vorjahr, für Einkünfte aus 2026 also bis zum 30. April 2027.

Gibt ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber eine Jahreserklärung ab? Nein, sofern er keine anderen Einkünfte aus der Tabelle hat, denn die Lohnsteuer berechnet und zahlt der Arbeitgeber.

Muss ich die Erklärung abgeben, wenn ich ein Apartment an Touristen vermiete, aber keine Einnahmen hatte? Ja, wenn Sie eine Betriebserlaubnis haben, denn dann wird die Erklärung auch ohne Einnahmen abgegeben.

Wie werden Auslandseinkünfte gemeldet? In Anlage F, mit einer Bescheinigung über die im anderen Staat gezahlte Steuer, übersetzt und beglaubigt von einem Gerichtsdolmetscher.

Kann die Erklärung elektronisch abgegeben werden? Ja, über den Dienst ePrijava der Steuerverwaltung, und sie kann auch persönlich oder per Post abgegeben werden.

Wie hoch ist das Bußgeld bei verspäteter Abgabe? 500 bis 2.000 Euro für Privatpersonen und 1.000 bis 6.000 Euro für Einzelunternehmer.

Quellen

Pflicht und Frist zur Abgabe, Zahlung, Steueranrechnung und Bußgelder regelt das Einkommensteuergesetz (Artikel 10, 42 bis 45, 49a, 50a, 53a und 53v), die Liste der Erklärungspflichtigen ab 2026 die Änderungen vom Dezember 2025, Amtsblatt 160/2025. Das Formular GPP-FL und seine Anlagen regelt die Verordnung über die jährliche Einkommensteuererklärung, Amtsblatt 103/2025, und die elektronische Abgabe beschreibt der E-Dienst der Regierung von Montenegro. Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Steuerberatung.

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