Das JPR-Formular ist die einheitliche Anmeldung, mit der Steuerpflichtige, Beitragspflichtige und Versicherte ins Zentralregister der Steuerverwaltung eingetragen werden, und Arbeitgeber melden damit Beschäftigte zur Pflichtsozialversicherung an und ab. Einen Beschäftigten melden Sie ab dem Tag des Arbeitsantritts an und reichen die Anmeldung binnen acht Tagen ab diesem Tag ein. Seit dem 1. Januar 2026 wird das JPR-Formular nur noch elektronisch über die E-Dienste der Steuerverwaltung eingereicht, und für die Erfassung bevollmächtigter Personen gibt es die neue Anlage C.
Dieser Ratgeber erklärt die Arten der Anmeldung, die Anlagen A, B und C, die Fristen für die Anmeldung Beschäftigter, die Neuerungen 2026 und die Bußgelder.
Wofür wird das JPR-Formular verwendet?
| Art der Anmeldung | Anlage |
| Registrierung einer juristischen Person | A |
| Registrierung einer natürlichen Person: Einzelunternehmer oder Versicherter in der Renten- und Invaliditätsversicherung | B |
| An- und Abmeldung von Versicherten, etwa eines neuen Beschäftigten | B |
| Änderung von Daten | die Anlage, die die Änderung betrifft |
| Ende der Registrierung, also Löschung aus dem Register | die betreffende Anlage |
| Erfassung bevollmächtigter Personen, etwa eines Buchhalters | C |
- In Anlage A trägt eine juristische Person Registrierungsdaten, Rechtsform, Tätigkeit, Gründer mit Beteiligungsquote und die verantwortliche Person ein.
- Seit 2026 wird statt eines Auszugs aus dem Register der Klassifikationseinheiten die Mitteilung über die Klassifikation nach Tätigkeiten beigefügt.
- Der Antragsteller bestätigt per Erklärung, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
Wie wird ein neuer Beschäftigter angemeldet?
- Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten ab dem Tag des Arbeitsantritts zur Kranken-, Renten- und Invaliditäts- sowie Arbeitslosenversicherung an.
- Er reicht die Anmeldung binnen acht Tagen ab Arbeitsantritt bei der zuständigen Behörde ein.
- Eine Kopie der Anmeldung händigt er dem Beschäftigten spätestens fünf Tage nach ihrer Ausstellung durch die Behörde aus.
- Ein Exemplar des Arbeitsvertrags und die Anmeldung zur Versicherung müssen in den Geschäftsräumen oder am Arbeitsort vorliegen.
- Endet die Beschäftigung, meldet der Arbeitgeber den Beschäftigten von der Sozialversicherung ab und trägt Grund und Datum des Versicherungsendes in Anlage B ein.
Was steht in Anlage B?
- Die persönlichen Daten des Versicherten, die Wohnadresse oder bei Ausländern die Aufenthaltsadresse sowie Art und Nummer des Ausweisdokuments.
- Die Gemeinde der Beschäftigung und die Versicherungsgrundlage mit dem Code aus dem Verzeichnis der Grundlagen der Renten- und Invaliditätsversicherung.
- Die Wochenarbeitszeit: Vollzeit sind 40 Stunden, und angemeldet werden darf niemand mit weniger als 10 Stunden pro Woche, außer ein Direktor.
- Das Datum, an dem der Versichertenstatus beginnt oder endet, laut Arbeitsvertrag oder anderem Akt.
- Bildungsniveau und Qualifikation für die Stelle und die Art der Beschäftigung: befristet oder unbefristet.
Was ist Anlage C?
- Anlage C füllt ein Steuerpflichtiger aus, der eine andere Person schriftlich bevollmächtigt, ihn gegenüber der Steuerverwaltung zu vertreten, etwa ein Buchhaltungsbüro oder eine Anwaltskanzlei.
- Die Vollmacht kann intern sein, für einen Beschäftigten, vertraglich, für einen anderen Steuerpflichtigen, oder sonstig, für eine natürliche Person ohne registrierte Tätigkeit.
- Eine sonstige Vollmacht muss von einem Gericht, einem Notar oder der Gemeindeverwaltung beglaubigt sein.
- Die Vollmacht kann Anträge, das Einreichen und Einsehen von Steuererklärungen, die Einsicht ins Steuerkonto und den Zugang zum E-Postfach umfassen, unbefristet oder bis zu einem bestimmten Datum.
Welche Bußgelder gibt es?
- Ein Arbeitgeber, der eine juristische Person ist und einen Beschäftigten nicht ab Arbeitsantritt anmeldet oder die Anmeldung nicht binnen acht Tagen einreicht, zahlt ein Bußgeld von 2.000 bis 20.000 Euro.
- Die verantwortliche Person in der juristischen Person zahlt 200 bis 2.000 Euro, ein Einzelunternehmer 500 bis 6.000 Euro.
- Dieselben Bußgelder gelten, wenn am Arbeitsort kein Exemplar des Arbeitsvertrags und keine Anmeldung zur Versicherung vorliegen.
Wie Steuer und Beiträge auf Löhne berechnet werden, erklärt unser Ratgeber zur Lohnsteuer, Registrierung und Beiträge von Einzelunternehmern unser Ratgeber zum Einzelunternehmer. Befristete Verträge und die Umwandlung in unbefristete erklärt der Ratgeber zum befristeten Vertrag, und die Krankenversicherung für Ausländer der Ratgeber zur Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Was ist das JPR-Formular? Die einheitliche Anmeldung zur Eintragung von Steuerpflichtigen, Beitragspflichtigen und Versicherten ins Zentralregister der Steuerverwaltung.
Binnen welcher Frist meldet der Arbeitgeber einen neuen Beschäftigten an? Ab dem Tag des Arbeitsantritts, und die Anmeldung wird binnen acht Tagen ab diesem Tag eingereicht.
Kann das JPR-Formular ab 2026 am Schalter abgegeben werden? Nein, denn seit dem 1. Januar 2026 wird das JPR-Formular nur noch elektronisch über die Dienste der Steuerverwaltung eingereicht.
Wofür ist Anlage C? Sie erfasst Personen, die einen Steuerpflichtigen gegenüber der Steuerverwaltung vertreten, etwa einen Buchhalter oder Anwalt.
Für wie viele Wochenstunden kann ein Beschäftigter mindestens angemeldet werden? Für mindestens 10 Stunden pro Woche, außer ein Direktor, und Vollzeit sind 40 Stunden.
Wie hoch ist das Bußgeld für nicht angemeldete Beschäftigte? 2.000 bis 20.000 Euro für eine juristische Person, 200 bis 2.000 Euro für die verantwortliche Person und 500 bis 6.000 Euro für einen Einzelunternehmer.
Quellen
Das JPR-Formular, die Anlagen A, B und C und die elektronische Einreichung ab 2026 regelt die Verordnung über die einheitliche Anmeldung zum Zentralregister, Amtsblatt 162/2025, erlassen auf Grundlage des Gesetzes über die einheitliche Registrierung und Meldung von Steuern und Beiträgen. Die Frist zur Anmeldung Beschäftigter und die Bußgelder regelt das Arbeitsgesetz, Amtsblatt 74/2019 (Artikel 19, 33 und 208). Die Angaben wurden am 27. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
