Kaufen Sie in Montenegro bei einem Händler mangelhafte Ware, haftet der Händler für die Vertragswidrigkeit zwei Jahre ab Lieferung, und zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand. Die Reklamation richten Sie an den Händler, bei dem Sie gekauft haben; er muss binnen 8 Tagen schriftlich antworten und eine Reparatur oder einen Austausch spätestens in 15 Tagen erledigen. Online, telefonisch oder außerhalb des Geschäfts gekaufte Ware können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Die Regeln stehen im neuen Gesetz über den Verbraucherschutz, das seit dem 14. Februar 2026 gilt, und, für Käufe von Privatpersonen, im Gesetz über Schuldverhältnisse. Dieser Leitfaden erklärt, wie man reklamiert, welche Fristen gelten, was Sie verlangen können, wie sich eine Garantie von der gesetzlichen Haftung unterscheidet, wie die Rückgabe bei Fernabsatz funktioniert und was zu tun ist, wenn der Händler ablehnt.
An wen richtet sich die Reklamation, und braucht man einen Kassenbon?
Die Reklamation, im Gesetz Beanstandung genannt, richten Sie an den Händler, bei dem Sie gekauft haben: wegen Vertragswidrigkeit der Ware, im Zusammenhang mit einer gewerblichen Garantie oder wegen der Rechnung. Sie wird auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger eingereicht, etwa per E-Mail.
- Den Kauf belegen Sie mit dem Kassenbon, aber auch mit einem Vertrag, einer Garantieerklärung oder auf andere geeignete Weise, etwa mit einem Auszug aus der Fiskalkasse oder anderen Unterlagen. Der Kassenbon ist nicht der einzige Beweis.
- Der Händler muss gut sichtbar aushängen, wie und wo man reklamiert, und während der Öffnungszeiten eine zur Annahme befugte Person bereithalten.
- Entscheidet er nicht sofort über die Reklamation, muss er Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung ausstellen.
- Der Händler führt ein Reklamationsbuch und bewahrt es mindestens zwei Jahre auf.
Welche Fristen gelten?
| Frage | Frist |
| Haftung des Händlers für Vertragswidrigkeit | Zwei Jahre ab Lieferung der Ware |
| Vermutung, dass der Mangel bei der Lieferung bestand | Wenn er sich binnen eines Jahres ab Lieferung zeigt |
| Mitteilung des Mangels an den Händler | Binnen 90 Tagen ab Entdeckung, spätestens vor Ablauf der zwei Jahre |
| Antwort des Händlers auf die Reklamation | Spätestens 8 Tage nach Eingang, schriftlich |
| Reparatur oder Austausch | In angemessener Frist, höchstens 15 Tage ab Ihrer Mitteilung |
| Reparatur oder Austausch mit Ersatzgerät | Höchstens 21 Tage, wenn der Händler Ihnen binnen 3 Tagen eine andere Ware zur Nutzung angeboten und Sie das ausdrücklich angenommen haben |
| Gebrauchte Ware vom Händler | Eine kürzere Haftung kann vereinbart werden, aber nicht unter einem Jahr |
| Beanstandung der Rechnung | Sofort, spätestens 8 Tage nach Zahlung; bei Strom, Wasser und anderen Leistungen von öffentlichem Interesse 15 Tage ab Erhalt der Rechnung |
| Reklamation aus einer gewerblichen Garantie | Innerhalb der Frist aus der Garantieerklärung |
Teilen Sie dem Händler den Mangel nicht rechtzeitig mit, verlieren Sie die darauf gestützten Rechte. Haben Sie ihn rechtzeitig informiert, erlöschen Ihre Rechte zwei Jahre nach dem Absenden der Mitteilung. Nach einer kleineren Reparatur verlängern sich die Fristen um die Zeit, in der Sie die Ware nicht nutzen konnten, nach einem Austausch oder einer wesentlichen Reparatur beginnen sie neu.
Was können Sie vom Händler verlangen?
Entspricht die gelieferte Ware nicht dem Vertrag, können Sie verlangen, dass der Mangel kostenlos durch Reparatur oder Austausch behoben wird, und Sie können auch eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag mit Rückzahlung verlangen.
- Zuerst wählen Sie zwischen Reparatur und Austausch, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder für den Händler unverhältnismäßig.
- Teilen Sie den Mangel binnen 30 Tagen ab Übernahme der Ware mit, können Sie sofort frei zwischen Reparatur, Austausch, Preisminderung und Rücktritt wählen.
- Preisminderung oder Rücktritt können Sie auch verlangen, wenn der Händler nicht fristgerecht repariert oder austauscht, dies ablehnt, der Mangel trotz seines Behebungsversuchs bleibt oder der Mangel so schwer ist, dass er das sofort rechtfertigt.
- Dasselbe Recht haben Sie, wenn die Ware binnen 90 Tagen nach Ablauf dieser 30 Tage mindestens zweimal repariert oder ausgetauscht wurde.
- Reparatur und Austausch sind kostenlos, und der Händler holt die Ware auf eigene Kosten ab. Bis der Händler seine Pflichten erfüllt, dürfen Sie den noch offenen Teil des Preises zurückhalten.
- Treten Sie zurück, geben Sie die Ware binnen 14 Tagen auf Kosten des Händlers zurück, und der Händler erstattet den Preis spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware oder des Versandnachweises, mit demselben Zahlungsmittel und ohne Gebühr.
- Bei einem geringfügigen Mangel können Sie nicht zurücktreten, und neben diesen Rechten können Sie Schadenersatz verlangen.
Wie unterscheidet sich eine Garantie von der gesetzlichen Haftung?
Eine gewerbliche Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers, etwa die Ware innerhalb einer bestimmten Frist auszutauschen oder zu reparieren. Die gesetzliche Haftung für Vertragswidrigkeit gilt immer, ob eine Garantie gegeben wurde oder nicht.
- Der Garantiegeber muss Ihnen die Garantieerklärung spätestens bei der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger übergeben, mit Name und Anschrift des Garantiegebers, dem Verfahren zur Geltendmachung, der erfassten Ware und den Garantiebedingungen.
- In der Erklärung muss stehen, dass die Garantie Ihre gesetzlichen Rechte wegen Vertragswidrigkeit nicht berührt.
- Das Gesetz schreibt keine Mindestdauer der Garantie vor: Frist und Bedingungen legt die Erklärung fest. Sind die Bedingungen in der Werbung günstiger als in der Erklärung, gelten die aus der Werbung.
- Ansprüche aus der Garantie machen Sie nach Ihrer Wahl beim Händler oder beim Hersteller geltend, eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers beim Hersteller.
- Der Händler darf das Wort Garantie nicht verwenden, wenn er Ihnen nicht mehr Rechte gibt, als Sie ohnehin nach dem Gesetz haben.
Wie geben Sie online gekaufte Ware zurück?
Bei einem Fernabsatzvertrag, etwa über einen Onlineshop oder per Telefon, oder bei einem außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag können Sie binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Ware erhalten haben, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Wurde der Vertrag auf einer vom Händler organisierten Ausflugsfahrt oder bei einem unerbetenen Besuch des Händlers in Ihrer Wohnung geschlossen, beträgt die Frist 30 Tage.
| Schritt | Regel |
| Mitteilung an den Händler | Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung, abgeschickt vor Ablauf der Frist |
| Rücksendung der Ware | Spätestens 14 Tage nach Ihrer Mitteilung, sofern der Händler die Ware nicht selbst abholt |
| Rückzahlung | Spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Mitteilung, mit demselben Zahlungsmittel |
| Kosten | Sie tragen nur die Rücksendekosten, außer der Händler hat sie übernommen oder Sie nicht darüber informiert |
| Der Händler hat Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert | Die Frist verlängert sich um 12 Monate |
Der Händler darf die Rückzahlung zurückhalten, bis die Ware oder der Nachweis der Rücksendung eingegangen ist. Für einen Wertverlust haften Sie, wenn Sie die Ware stärker genutzt haben, als zur Prüfung ihrer Beschaffenheit und Funktionsweise nötig war, außer der Händler hat Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt unter anderem nicht für nach Ihren Vorgaben angefertigte Ware, leicht verderbliche Ware, versiegelte Ware, die aus Hygienegründen nach dem Öffnen nicht zur Rückgabe geeignet ist, entsiegelte Audio- und Videoaufnahmen und Software, Zeitungen und Zeitschriften, Käufe bei öffentlichen Versteigerungen sowie Unterkunft, Mietwagen, Gütertransport und Freizeitleistungen, die für einen bestimmten Termin gebucht sind.
Der Händler muss die Ware spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kann er das nicht, muss er Sie schriftlich informieren; Sie setzen ihm eine Nachfrist, nach deren Ablauf Sie zurücktreten können. Eine Nachfrist müssen Sie nicht setzen, wenn der Händler die Lieferung verweigert hat oder der Liefertermin ein wesentlicher Vertragsbestandteil war. Das Geld muss er dann spätestens binnen 8 Tagen mit Verzugszinsen erstatten. Was Sie zahlen, wenn ein Paket aus dem Ausland kommt, erklärt unser Artikel über Zoll auf Pakete.
Was gilt beim Kauf von Privat über eine Anzeige?
Das Gesetz über den Verbraucherschutz gilt für Verträge zwischen Händler und Verbraucher. Kaufen Sie von einer anderen Privatperson, etwa über eine Anzeige, haben Sie kein 14-tägiges Rückgaberecht, und die Haftung des Verkäufers für Mängel regelt das Gesetz über Schuldverhältnisse: Sie prüfen die Ware so bald wie möglich und rügen sichtbare Mängel binnen 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, und der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, die sich später als sechs Monate nach der Übergabe zeigen, außer es wurde eine längere Frist vereinbart oder er kannte den Mangel. Dieselben Regeln beschreibt unser Artikel über versteckte Mängel ausführlicher.
Prüfen Sie die Ware daher bei der Abholung, verlangen Sie einen schriftlichen Kaufnachweis und prüfen Sie, was der Verkäufer in der Anzeige und in den Nachrichten zum Zustand der Ware geschrieben hat. Wie man eine Anzeige aussagekräftig schreibt, zeigt unser Artikel darüber, wie man eine Anzeige schreibt. Die Reparatur eines Geräts außerhalb der Garantie können Sie auch über die Plattform Glatko buchen.
Was tun, wenn der Händler die Reklamation ablehnt?
- Antwortet der Händler nicht binnen 8 Tagen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Vorher müssen Sie beim Händler reklamiert haben; sonst fordert die Behörde Sie auf, das nachzuholen, und weist die Beschwerde ab, wenn Sie es nicht tun.
- Lehnt er die Reklamation ab, können Sie sich an die Aufsicht wenden oder außergerichtlich oder gerichtlich Schutz suchen.
- Außergerichtliche Streitigkeiten bis 10.000 Euro behandelt der Ausschuss für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei der Wirtschaftskammer Montenegros. Vorher müssen Sie versuchen, den Streit mit dem Händler zu klären; eine bereits eingereichte Reklamation zählt als dieser Versuch.
- Die Gebühr vor dem Ausschuss beträgt 20 Euro, bei Streitwerten unter 100 Euro wird keine Gebühr erhoben. Verliert der Händler aufgrund einer verbindlichen Entscheidung, erstattet er Ihnen die Verfahrenskosten.
- Kann die Aufsicht den Mangel nicht selbst feststellen, wird auf Ihren Antrag oder den des Händlers ein Gutachten eingeholt. Die Gutachtenkosten trägt je nach Ergebnis der Verbraucher oder der Händler, den Vorschuss zahlt die Partei, die das Gutachten beantragt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ohne Kassenbon reklamieren? Ja. Der Kauf lässt sich mit dem Kassenbon, aber auch mit einem Vertrag, einer Garantieerklärung, einem Fiskalkassenauszug oder anderen Unterlagen belegen.
Wie lange hat der Händler Zeit, auf eine Reklamation zu antworten? Höchstens 8 Tage ab Eingang, schriftlich. Reparatur oder Austausch muss er spätestens binnen 15 Tagen erledigen, binnen 21 Tagen nur, wenn Sie für diese Zeit ein Ersatzgerät ausdrücklich angenommen haben.
Wie lange gilt eine Garantie in Montenegro? Die Dauer einer gewerblichen Garantie legt die Garantieerklärung fest, denn das Gesetz schreibt keine Mindestdauer vor. Unabhängig von einer Garantie haftet der Händler zwei Jahre für Vertragswidrigkeit.
Kann ich online gekaufte Ware zurückgeben? Ja, binnen 14 Tagen nach Erhalt und ohne Angabe von Gründen, außer bei Waren, die das Gesetz ausnimmt, etwa Maßanfertigungen oder geöffnete Hygieneartikel.
Gilt das Verbraucherschutzgesetz beim Kauf von einer Privatperson? Nein. Dann gelten die Regeln des Gesetzes über Schuldverhältnisse zu Sachmängeln, ohne 14-tägiges Rückgaberecht.
Was, wenn der Händler die Ware nicht binnen 15 Tagen repariert? Dann können Sie eine Preisminderung verlangen oder mit Rückzahlung vom Vertrag zurücktreten.
Quellen
Die Verbraucherrechte regelt das Gesetz über den Verbraucherschutz (Amtsblatt Montenegros 12/2026, in Kraft seit dem 14. Februar 2026, Artikel 2, 27 bis 29, 37, 51 bis 64, 88, 110 bis 119, 189, 193, 196, 205, 231 und 232), das das Verbraucherschutzgesetz von 2014 abgelöst hat. Käufe von Privatpersonen regelt das Gesetz über Schuldverhältnisse (Amtsblatt Montenegros 47/2008 mit Änderungen, Artikel 486 bis 508). Die Rechtslage wurde am 25. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform und erteilt keine Rechtsberatung; wenden Sie sich bei einem konkreten Streit an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Ausschuss bei der Wirtschaftskammer oder einen Anwalt.
