Die Änderungen des Arbeitsgesetzes (Amtsblatt 51/2026), gültig seit dem 23. April 2026, haben die Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers neu geregelt, die Telearbeit und Homeoffice mit Informationstechnik umfasst. Solche Arbeit ist möglich, wenn die Art der Tätigkeit es erlaubt und sie in der Stellenbeschreibung vorgesehen ist. Der Arbeitgeber muss Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Ausstattung stellen, und der Vertrag muss Arbeitszeit, Art der Kontrolle und Kostenerstattung festlegen. Wer im Homeoffice arbeitet, hat alle Rechte wie Beschäftigte im Büro. In einer Notlage wie Epidemie, Erdbeben oder Hochwasser kann Homeoffice ohne Vertragsänderung vereinbart werden, dauert es aber länger als 30 Tage, bietet der Arbeitgeber einen Vertragsnachtrag an. Dieser Ratgeber betrifft Beschäftigte eines Arbeitgebers in Montenegro.
Dieser Ratgeber erklärt, wann Homeoffice möglich ist, was der Vertrag enthalten muss, wer Ausstattung und Kosten zahlt, was in Notlagen gilt und wie Eltern Homeoffice verlangen können.
Wann ist Homeoffice möglich?
- Ein Arbeitsverhältnis für Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers ist möglich, wenn die Art der Tätigkeit es erlaubt und diese Arbeit in der Stellenbeschreibung vorgesehen ist.
- Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers umfasst Telearbeit und Homeoffice mit Informationstechnik.
- Sieht Ihr Vertrag keine solche Stellenbeschreibung vor, können Sie oder der Arbeitgeber eine Vertragsänderung, also einen Nachtrag, anbieten.
- Lehnen Sie einen Nachtrag für Homeoffice ab, dürfen Sie deshalb keine Nachteile erleiden.
- Der Arbeitgeber führt ein Verzeichnis der Verträge für Arbeit außerhalb seiner Räume und informiert die Arbeitsinspektion darüber.
Was muss ein Homeoffice-Vertrag enthalten?
Zusätzlich zu den Angaben jedes Arbeitsvertrags enthält ein Vertrag für Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers:
| Angabe | Was das in der Praxis bedeutet |
| Art der Tätigkeit und Organisation der Arbeit | welche Aufgaben Sie zu Hause erledigen und wie die Arbeit organisiert ist |
| Arbeitszeitplan | wann Sie erreichbar sind und wann Sie arbeiten |
| Arbeitsbedingungen und Art der Kontrolle | wie der Arbeitgeber die Arbeit überwacht |
| Nutzung eigener Arbeitsmittel und Kostenerstattung dafür | ob Sie Ihren eigenen Computer oder Ihr Telefon nutzen und was der Arbeitgeber dafür zahlt |
| Erstattung sonstiger Kosten und deren Berechnung | zum Beispiel Kosten, die mit der Arbeit zusammenhängen |
| sonstige Rechte und Pflichten | weitere Regeln, die Sie vereinbaren |
Wer zahlt Ausstattung und Kosten?
- Der Arbeitgeber muss Beschäftigten, die außerhalb seiner Räume arbeiten, geeignete Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Ausstattung stellen.
- Nutzen Sie eigene Arbeitsmittel, legt der Vertrag die Kostenerstattung für ihre Nutzung fest.
- Ein Arbeitgeber, der Bedingungen, Arbeitsmittel und Ausstattung nicht stellt, zahlt 2.000 bis 20.000 Euro Bußgeld, die verantwortliche Person 200 bis 2.000 Euro und ein Einzelunternehmer 500 bis 6.000 Euro.
- Wer außerhalb der Räume des Arbeitgebers arbeitet, hat alle Rechte und Pflichten wie Beschäftigte in den Räumen des Arbeitgebers, einschließlich Lohn, Ruhezeiten und Arbeitsschutz.
- Die Arbeitsinspektion kann Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers verbieten, wenn unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten besteht oder die Arbeit die Umwelt gefährdet.
Was gilt in Notlagen?
- Bei einer ausgerufenen Epidemie einer Infektionskrankheit, einem Erdbeben, Hochwasser, Umweltvorfall, Brand oder Betriebsunfall kann der Arbeitgeber mit Beschäftigten Arbeit außerhalb seiner Räume ohne Änderung des Arbeitsvertrags vereinbaren.
- Dauert diese Arbeit länger als 30 Tage, bietet Ihnen der Arbeitgeber unmittelbar nach Ablauf dieser Frist eine Änderung des Arbeitsvertrags an.
- Die Vertragsänderung gilt bis zum Ende der Notlage.
- Ein Arbeitgeber, der nach 30 Tagen keine Änderung anbietet, zahlt 2.000 bis 20.000 Euro Bußgeld.
Wie können Eltern Homeoffice verlangen?
- Nach Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub können Sie schriftlich Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers oder eine Änderung der Arbeitszeit beantragen.
- Der Arbeitgeber kann das erlauben, wenn der Arbeitsablauf es zulässt, und muss eine Ablehnung begründen.
- Denselben Antrag können Sie auch nach unbezahltem Urlaub zur Pflege eines schwer erkrankten Familienmitglieds stellen.
- Ein Antrag auf flexiblere Arbeitsbedingungen ist kein berechtigter Kündigungsgrund.
Den neuen Vaterschafts- und Elternurlaub beschreibt unser Ratgeber zum Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeit, Überstunden und Erholung der Ratgeber zu Jahresurlaub und Überstunden. Arbeitsschutz behandelt der Ratgeber zum Arbeitsunfall, weitere Neuerungen derselben Änderungen der Ratgeber zur Entgeltgleichheit.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber die Homeoffice-Ausstattung bezahlen? Ja, der Arbeitgeber muss geeignete Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Ausstattung stellen, und nutzen Sie eigene Ausstattung, legt der Vertrag die Kostenerstattung fest.
Kann mich der Arbeitgeber zum Homeoffice zwingen? Steht Homeoffice nicht in Ihrer Stellenbeschreibung, kann der Arbeitgeber einen Nachtrag anbieten, und lehnen Sie ihn ab, dürfen Sie keine Nachteile erleiden. In Notlagen wird Homeoffice ohne Vertragsänderung mit Ihnen vereinbart.
Was muss im Homeoffice-Vertrag stehen? Art der Tätigkeit und Organisation, Arbeitszeitplan, Arbeitsbedingungen und Kontrolle, Nutzung eigener Arbeitsmittel und Kostenerstattung sowie sonstige Rechte und Pflichten.
Was gilt, wenn ich wegen Hochwasser oder Epidemie über einen Monat im Homeoffice arbeite? Dauert die Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers in einer Notlage länger als 30 Tage, bietet der Arbeitgeber eine Vertragsänderung an, die bis zum Ende der Notlage gilt.
Habe ich im Homeoffice dieselben Rechte? Ja, wer außerhalb der Räume des Arbeitgebers arbeitet, hat alle Rechte und Pflichten wie Beschäftigte in den Räumen des Arbeitgebers.
Kann ich nach dem Mutterschaftsurlaub Homeoffice verlangen? Ja, schriftlich, und ein Arbeitgeber, der den Antrag ablehnt, muss die Ablehnung begründen.
Quellen
Arbeit außerhalb der Räume des Arbeitgebers, Vertragsinhalt, Ausstattung, Notlagen, Anträge von Eltern und Bußgelder regelt das Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzes (Amtsblatt Montenegros 51/2026, Artikel 18, 19, 20, 27, 37, 49 und 60), das Verzeichnis solcher Verträge und das Verbot wegen Gefahr der konsolidierte Text des Arbeitsgesetzes (Artikel 43). Die Angaben wurden am 28. September 2026 geprüft. Fijaka ist eine Kleinanzeigenplattform; dieser Text ist keine Rechtsberatung.
